Studie: Honorarberatung und Vertrieb von ETFs sind im Kommen

Verlängerung der Beraterhaftung wird kritisch gesehen

Die Beurteilung der zahlreichen aktuell diskutierten Regulierungen des Marktes fällt sehr differenziert aus.

Sehr kritisch für den Vertrieb beurteilen die Befragten beispielsweise die Verlängerung der Beraterhaftung sowie die drohende Beweislastumkehr.

Dagegen stellt die drohende Einführung von Mindestqualifikationsstandards, die wachsende Aufgeklärtheit der Kunden sowie die Dokumentationspflichten für die befragten Vermittler keine größere Herausforderung dar.

Das als Ausnahmeregelung durch die MiFID bestehende Privileg bei der Vermittlung von Investmentfonds und Beteiligungen für Paragraf 34 c GewO-Vermittler stellt nach Ergebnissen der Studie nach wie vor eine der wesentlichen zulassungsseitigen Geschäftsgrundlagen dar. 47 Prozent beziehungsweise 57 Prozent der Befragten fühlen sich durch den drohenden Wegfall des Investmentfonds- beziehungsweise Beteiligungsprivilegs im Vertrieb (sehr) negativ beeinflusst.

Das Teilnehmerfeld

An der Studie beteiligten sich knapp 1.400 Teilnehmer. 33 Prozent sind als Einzelunternehmer, 22 Prozent als geschäftsführende Gesellschafter und 19 Prozent  als Handelsvertreter nach Paragraf 84 HGB im Finanzdienstleistungsvertrieb tätig. Fast alle Studienteilnehmer (99 Prozent) haben direkten Kundenkontakt. Im Schnitt sind sie 18 Jahre im Finanzdienstleistungssektor tätig, davon elf Jahre im unabhängigen Vertrieb.

75 Prozent der Befragten sind auf Grundlage von Paragraf 34 c GewO tätig, 68 Prozent arbeiten auf Basis von Paragraf 34 d GewO. Eine Genehmigung nach Paragraf 32 Abs. 1 KWG verfügen 20 Prozent der erfassten Unternehmen, während 19 Prozent als Tied Agents eines Haftungsdaches agieren. (ks)

Foto: Shutterstock

Grafik: European Business School

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