Aigner-Ministerium: „Brauchen den unabhängigen Berater“

Beim Thema Beratungsprotokoll machen es sich nach Meinung von Grugel manche in der Branche selbst schwer. Die Formulierungen seien teilweise zu offen, sodass sie keine Hilfe für den Verbraucher darstellten. „Das läuft nach den ersten Erfahrungen noch nicht so rund in der Praxis, muss aber möglich sein“, sagte er. Das Ministerium werde weiter ein Auge auf die Entwicklung haben, Auswertungen vornehmen und das Gespräch mit der Branche suchen.

Ein weiteres Projekt sei, den Kundennutzen von Anlageempfehlungen messbar zu machen. Dazu plane das BMELV eine Auschreibung für ein wissenschaftliches Gutachten. Darin soll dargelegt werden, wie das Risiko für ein Anlegerportfolio ermittelt werden kann. Zudem, ob es möglich ist, Risikokategorien zu finden, die belastbar sind. Es gehe darum, Riskiken einzuschätzen und einzuordnen. In der Vergangenheit seien die Risiken von Anlegern nicht rechtzeitig erfasst worden. Dem wolle das Ministerium nun Rechnung tragen, so Grugel.

Ein Thema war auch die Offenlegung von Provisionen. Grugel stellte klar, dass es nicht wichtig sei, dass der Verbraucher sehe, was der Vermittler verdiene, sondern welcher Anteil der Kosten in die Produkte fließe und welcher in die Dienstleistungen. Der Ministeriumsvertreter betonte zudem, dass man im Wettbewerb auf den unabhängigen Finanzdienstleister nicht verzichten könne.

Dabei sei es nicht entscheidend, ob eine Beratung gegen Honorar oder Provision erfolge. Der Verbraucher solle entscheiden können, welches Modell er wähle. Schlecht wäre, wenn im Zuge der Regulierung der Wettbewerb eingeengt würde, dass der Kunde davon nicht profitiert. Das versuche man zu verhindern. Wenige Anbieter auf dem Markt könnten das nicht gewährleisten. (ks)

Foto: BMVBS; BMELV

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