Anlegerschutz: VZBZ nimmt Aigner in die Pflicht

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBZ) hat das geplante Anlegerschutzgesetz der Bundesregierung auf einer Pressekonferenz in Berlin als unzureichend kritisiert. Es stelle keine  Einheitlichkeit in der Finanzberatung her und wirke dadurch Verbraucherinteressen entgegen, sagte der Vorsitzende des Verbandes, Gerd Billen.

Gerd Billen
Gerd Billen

Unter anderem monieren die Verbraucherschützer, dass die Vorgaben für die Produktinformationsblätter, die für die Branche standardisiert werden sollen, zu lasch seien. Zudem fehlten in dem Gesetzentwurf, der dem VZBZ zufolge kommende Woche im Bundeskabinett verabschiedet werden soll, genaue Standards über die geplante Protokollierung von Verkaufsgesprächen.

VZBZ-Chef Billen hat in einem Brief an Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) appelliert, den Gesetzentwurf zu überdenken. Seiner Ansicht nach verwässert die Bankenlobby das Gesetz, sodass dringend notwendige Regulierung ausbleibt.

Im Finanzvertrieb herrschten auch drei Jahre nach der Pleite der US-Investmentbank Lehman Brothers noch Zustände „wie im wilden Westen“, erklärte Billen vor Journalisten. Die Bürger würden weiterhin nur unzureichend über Risiken und Kosten von Finanzanlagen informiert. Außerdem seien „aggressive Vertriebsmethoden“ an der Tagesordnung, weil viele Berater nur auf Provisionen aus seien. (hb)

Foto: VZBZ

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