Anlegerschutzgesetz: SPD befürchtet Flop

Im September wurde die Katze endlich aus dem Sack gelassen: Die Vermittlung von geschlossenen Fonds wird künftig nach dem Gewerberecht reguliert. Zum derzeitigen Stand berichteten nun Mitglieder aus den Bundestags-Fraktionen auf einer Veranstaltung in Berlin.

In den letzten Monaten waren die Zuständigkeiten zur Regulierung geschlossener Fonds zwischen dem Finanz- und dem Wirtschaftsministerium hin und her geschoben worden. Dann wurden die Weichen dafür gestellt, dass Vermittler von Beteiligungen nicht unter ein Haftungsdach schlüpfen müssen, sondern unter der Aufsicht der Gewerbeämter die Produkte verkaufen dürfen. Der Kompromiss schmeckt jedoch nicht allen.

Dr. Carsten Sieling, SPD
Dr. Carsten Sieling, SPD

Dr. Carsten Sieling, Bundestagsabgeordneter der SPD, sagte auf dem sechsten Entscheidertreffen des Finanzdienstleisterverbands AfW, es sei zu befürchten, dass der Gesetzentwurf „wirkungsarm“ werde. Das Regelungsvorhaben auf der Basis des Gewerberechts führe zum Neuaufbau von Bürokratie, es müssten neue Leute eingestellt werden. Zudem fände keine Kostenlast auf Bundesebene statt, diese würden auf die Länder und Kommunen abgewälzt.

Sieling sieht eine Regelung über die Finanzaufsicht Bafin als richtigen Weg – im Zuge der Kostenentlastung für den Vermittler wäre jedoch eine „KWG-Light-Regelung“ zu bevorzugen, so der SPD-Politiker. Gemeint ist beispielsweise eine Befreiung von den Kosten, die sich aus der Zwangsmitgliedschaft in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) ergeben würden.

Sieling forderte aber auch ein anderes Verständnis von den Verbrauchern in Finanzangelegenheiten. Anlegerschutz könne nicht funktionieren, wenn sich der Verbraucher monatelang mit dem Kauf einer Immobilie beschäftige, aber nur wenige Minuten mit einer Geldanlage.

Seite 2: FDP-Politiker Schäffler: „Bafin kein Hort des Anlegerschutzes“

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