Beraterhaftung: Wo Gefahren für Vermittler lauern

Überprüfungspflicht des Prospekts durch Berater

Beschluss: BGH, 17.09.2009, Az. XI ZR 264/08

Begründung/Folge: Der Aufklärungspflichtige muss, wenn er sich entlasten will, darlegen und beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft (BGH, Urteil vom 18. Januar 2007 – III ZR 44/06, WM 2007, 542, Tz. 18). Ein Anlageberater ist nach der Rechtsprechung des Senats (BGHZ 178, 149, Tz. 12 m.w.N.) selbst zur Überprüfung des Prospektes verpflichtet.

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Relevanter Zeitpunkt der Kenntnis für Verjährung

Urteil: BGH, 19.11.2009, Az. III ZR 169/08

Begründung/Folge: Zur Frage, wann Kenntnis vorgelegen hatte, insbesondere ob eine Kenntnis auf Grund der Aushändigung des Emissionsprospekts anzunehmen ist, muss gegebenenfalls Beweis erhoben werden.

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Keine grob fahrlässige Unkenntnis, wenn Anleger Prospekt nicht gelesen hat

Urteil: BGH, 08.07.2010, Az. III ZR 249/09

Begründung/Folge: Eine grob fahrlässige Unkenntnis des Beratungsfehlers eines Anlageberaters oder der unrichtigen Auskunft eines Anlagevermittlers ergibt sich nicht schon allein daraus, dass es der Anleger unterlassen hat, den ihm überreichten Emissionsprospekt durchzulesen und auf diese Weise die Ratschläge und Auskünfte des Anlageberaters oder -vermittlers auf ihre Richtigkeit hin zu kontrollieren.

Urteil: BGH, 22.07.2010, Az. III ZR 203/09

Begründung/Folge: Erhält ein Kapitalanleger Kenntnis von einer bestimmten Pflichtverletzung des Anlageberaters oder -vermittlers, so handelt er bezüglich weiterer Pflichtverletzungen nicht grob fahrlässig, wenn er die erkannte Pflichtverletzung nicht zum Anlass nimmt, den Anlageprospekt nachträglich durchzulesen, auch wenn er bei der Lektüre des Prospekts Kenntnis auch der weiteren Pflichtverletzungen erlangt hätte (Fortführung von BGH, Urteil vom 8. Juli 2010 – III ZR 249/09).

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Hinweispflicht auf negative Presseberichterstattung

Urteil: BGH, 05.11.2009, Az. III ZR 302/08

Begründung/Folge: Die Lektüre des Handelsblatts ist nach dem XI. Zivilsenat des BGH für jeden Anlageberater unverzichtbar. Das Handelsblatt biete als werktäglich erscheinende Zeitung mit spezieller Ausrichtung auf Wirtschaftsfragen und einem diesbezüglich breiten Informationsspektrum in ganz besonderer Maße die Gewähr, aktuell über wichtige und für die Anlageberatung relevanten Nachrichten informiert zu werden. Diese Informationen muss sich der Anlageberater zeitnah zum Zeitpunkt des Beratungsgesprächs verschaffen. Es reicht aus, diese auf relevante Artikel zu den von ihm angebotenen Anlageprodukten durchzusehen und nur diese Nachrichten vollständig auszuwerten.

Seite 3: Hinweispflicht auf Totalverlustrisiko

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