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Montag, 27. September 2010

Umfrage: 81 Prozent für Berufsverbot bei Falschberatung

Die überwiegende Mehrheit der Deutschen begrüßt die Pläne der Koalition, Bankberater bei nachgewiesen fehlerhafter Beratung mit Berufsverbot zu belegen. Einer Umfrage zufolge sind 81 Prozent der Bundesbürger der Meinung, dass die zurzeit geprüfte Gesetzesinitiative, zumindest ein zeitweises Verbot der Beratertätigkeit einzuführen, angebracht wäre.

Berufsverbot-berater-127x150 in Umfrage: 81 Prozent für Berufsverbot bei FalschberatungDie Umfrage der Kommunikationsagentur Faktenkontor und des Marktforschers Toluna unter 1.000 Bundesbürgern zeigt, dass die unzureichende Aufklärung über Risiken (66 Prozent) und das Verheimlichen von Provisionen (61 Prozent) als besonders schwerwiegende Verfehlung der Bankberater gewertet werden.

Fast jeder zweite Befragte meint, dass Beratungsleistungen sanktioniert werden sollten, die komplett an den Anlagewünschen des Kunden vorbeigehen. Ein fehlerhaft erstelltes Beratungsprotokoll sehen immerhin 43 Prozent als verwerflich an und fordern dafür die Prüfung eines Berufsverbots.

Auf die Frage nach eigenen negativen Erfahrungen bei der Bankberatung, gab jeder Vierte an, nicht ausreichend über Anlagerisiken informiert worden zu sein oder sich über versteckte Provisionen zu ärgern. Knapp 45 Prozent machten dagegen keine Angaben über mögliche schlechte Erfahrungen in der Bankberatung.

Hintergrund: Im vergangene Woche nach langen Diskussionen vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes ist unter anderem vorgesehen, Bankberater vom Vertrieb auszuschließen, die ihre Sorgfaltspflicht verletzen. (hb)

Foto: Shutterstock

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1 Kommentar

  1. Bei einem Fehler gleich ein Berufsverbot auszusprechen, halte ich für etwas zu weit gehend. Wenn aber Vorsatz dahinter steht, dann ist es durchaus angebracht, so etwas zu diskutieren.

    Vielleicht sollte man auch einmal darüber nachdenken, wie man Verbraucher eigentlich vor häufig nicht ganz so qualifizierten Verbraucherschützer schützen kann. Diese müssen gar nicht dokumentieren und müssen auch nicht entsprechend ausgebildet sein (häufig zumindest, ich will hier nicht alle über einen Kamm scheren) und dürfen sich dennoch kritisch äußern.

    Viele Grüße
    Joachim Haid

    Kommentar von Joachim Haid — 27. September 2010 @ 12:58

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