Konsolidierung: Wer mit wem in der Branche tanzt

Einige holen sich Verstärkung ins Boot
Verstärkung für stürmische Zeiten

Der Maklerpool BCA hat sich im Juni 2009 derartige Unterstützung mit Maklerversicherern als Einzelaktionäre ins Boot geholt. Die Barmenia, der Volkswohl Bund, die Stuttgarter Versicherungsgruppe und die Signal Iduna sind zu je 8,33 Prozent an dem Unternehmen beteiligt.

Der Bad Homburger Pool ließ dazu mitteilen, dass der Ausbau der Markt- und Technologieführerschaft sowie die Unabhängigkeit des Unternehmens und die Kontinuität der erfolgreichen Firmenpolitik das Ziel der Aktion seien. Auf lange Sicht wolle man weitere Aktionäre aus dem Finanzinstituts- und Investmentsektor gewinnen.

Grundstimmung verschlechtert

Beim Finanzdienstleister MLP liegt der Fall etwas anders. Die Beteiligungen einiger Versicherungsunternehmen kamen dadurch zustande, dass im August 2008 der Versicherer Swiss Life im Verbund mit Konzerntochter AWD versuchte, in großem Stil bei den Wieslochern einzusteigen. Das gelang nicht, denn MLP wehrte sich gegen die Übernahme-Attacke mit den Finanzriesen Axa, Allianz und HBOS. Sie gingen Anfang 2009 sogar soweit, die Vermittlung von Produkten der Schweizer einzustellen. Ende 2009 ist man dem Ziel ein Stück näher gerückt, Swiss Life dazu zu bewegen, das Aktienpaket zu verkleinern: die Krankenversicherung Barmenia ist mit sechs Prozent eingestiegen.

Doch wie ist es um die Vermittlerschaft bestellt? Auch die Berater und Vermittler können sich dem Wandel der Branche nicht entziehen, sie sind immerhin einer der Hauptakteure. Vor allem der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren für Bewegung im Markt gesorgt. Gerade mit der Vermittlerrichtlinie wurden einige Weichen gestellt, die unverrückbar sind.

Hier nur einige der Punkte, die die Richtlinie regelt: Versicherungen vermitteln darf bis auf wenige Ausnahmen nur noch derjenige, der eine Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer hat. Diese Erlaubnis ist wiederum an einen Sachkundenachweis gekoppelt, durch den der Einzelne seine Qualifikation für den Vermittlerberuf vorlegen muss. Nach dem Gesetz herrscht zudem Beratungs- und Dokumentationspflicht, der sich immer noch einige der Vermittler widersetzen, auch wenn dies unüberblickbare Konsequenzen mit sich bringen kann.

Lesen Sie auf Seite 6, wer in den Abwärtsstrudel gerät

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