Verbraucherschutz: Zankapfel Beipackzettel

In der Diskussion um das Produktinformationsblatt hat sich die Verbraucherschutzzentrale zu Wort gemeldet. Sie hat die sogenannten Beipackzettel unter die Lupe genommen. Das Ergebnis ist ungenügend, der Ruf nach einheitlichem Standard wird lauter.

Der Verbaucherzentrale Bundesverband hat aktuell die Beipackzettel für Finanzprodukte getestet. Das Ergebnis: Ein Vergleich der Produkte sei trotz Informationsblatt nicht möglich. Die Produktinformationen seien meist mit verkaufsfördernden Informationen vermischt, kritisieren die Verbraucherschützer. Risiken und Kostenaspekte kämen zu kurz; zudem seien die Angaben häufig nicht verständlich, vor allem bei komplexeren Produkten. Das Ziel, die Anleger zu informieren und Transparenz bei den Produkten zu schaffen, ist der Untersuchung zufolge gescheitert.

Die Verbraucherschützer hatten stichprobenartig zwölf Informationsblätter von acht Anbietern unter die Lupe genommen; darunter Beipackzettel der ING Diba, der Deutschen Bank und des Bundesverbands Deutscher Banken.

Die Ausgangssituation: Im Juli 2009 hatte das Bundesverbraucherschutzministerium an die Branche appelliert, ein Produktinformationsblatt einzuführen. Dieses sollte kurz und prägnant die wesentlichen Eigenschaften von Finanzprodukten aufzeigen und Vergleiche ermöglichen. Nachdem die ING Diba im September 2009 vorlegt hatte, zogen in den Folgemonaten andere Unternehmen nach. Die Deutsche Bank folgte im Januar 2010, der Wieslocher Finanzdienstleister MLP und der Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) im Februar, im März der Bundesverband Deutscher Banken. Das Hamburger Emissionshaus MPC Capital hatte Ende April ein entsprechendes Infoblatt vorgelegt.

Seite 2: Die Branche kommt nicht auf einen Nenner

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