Neue Urteile: Phoenix-Anleger müssen sich weiter gedulden

justizia

Die Teilentschädigungspraxis, die im Fall des insolventen Vermögensverwalters Phoenix Kapitaldienst von der EdW angewendet wird, ist in grundlegenden Punkten rechtmäßig. Das hat das Berliner Kammergericht in vier Musterprozessen entschieden.

Der Anwaltssozietät White & Case LLP zufolge hat die Entscheidung Präzedenzwirkung für aktuell rund 500 Parallelverfahren bei Berliner Gerichten. Das Kammergericht habe entschieden, dass die Anleger keinen Anspruch auf vorzeitige Entscheidung der EdW außerhalb des Teilentschädigungsverfahrens haben.

Außerdem seien Ansprüche auf weitergehende Entschädigung abgelehnt worden, soweit den Anlegern Aussonderungsrechte zustehen können. Lediglich in Höhe der von Phoenix berechneten Bestandsprovisionen habe das Gericht den Anlegern einen Anspruch zugesprochen, so die Darstellung der Anwaltssozietät, die die EdW in rechtlichen Fragen der Finanzierung und Anlegerentschädigung berät.

Um zu erfahren, ob und wann sie mit vollumfänglichen Entschädigungen rechnen können, müssen die meisten der mehr als 29.000 vom größten Betrugsfall der deutschen Nachkriegsgeschichte betroffenen Anleger damit weiterhin auf die im Februar erwartete Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) warten, von der der weitere Verlauf des Insolvenzverfahrens abhängt.

Der BGH muss über eventuelle Aussonderungsrechte einiger Großgläubiger des 2005 zum Insolvenzfall erklärten Phoenix Kapitaldienstes entscheiden. Allen voran der irische Investor Citco Global Custody verzögert mit einer Beschwerde seit Jahren die Verteilung der durch den Insolvenzverwalter sichergestellten 230 Millionen Euro aus der Insolvenzmasse.

Der BGH wird am 10. Februar im Streit um den Umgang mit Treuhandkonten verhandeln (Az. IX ZR 49/10) und voraussichtlich kurz darauf sein Urteil treffen.

Phoenix hatte jahrelang Anleger mit Scheinangeboten und Renditeversprechungen geprellt. Etwa 500 Millionen Euro wurden in dubiose Options- und Termingeschäfte sowie Managed Accounts angelegt, bis die Bonner Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) den Geschäftsbetrieb stoppte. (hb)

Foto: Shutterstock

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