Regulierung: Anlegerschutzgesetz passiert Bundestag

Die Politik will das Ende der Falschberatung einläuten und billigt die Koalitions-Pläne. Das Beraterregister wird gegen lautstarke Proteste der Banken eingeführt. Zudem soll der Beipackzettel künftig Pflicht werden. Auch die Regulierung des freien Vertriebs nimmt offenbar Fahrt auf.

Die seit Monaten diskutierten Pläne der Koalition aus CDU/CSU und FDP billigte der Bundestag heute und folgt damit einer Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.

Danach müssen unter anderem alle Mitarbeiter in der Anlageberatung künftig bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin registriert werden, mit dem Ziel die in der Vergangenheit beobachtete Fehlentwicklungen in der Anlageberatung einzudämmen. Bei Falschberatung und fehlenden Informationen über Provisionen soll die Bafin künftig Bußgelder verhängen dürfen. Anleger müssen zudem besser über Finanzprodukte informiert werden. Die geplanten Regelungen gelten jedoch nicht für freie Anlageberater.

Nach dem jetzt beschlossenen Anlegerschutzgesetz, das noch den Bundesrat passieren muss, werden Geldinstitute dazu verpflichtet, den Verbrauchern künftig auch einen Beipackzettel zu jedem Anlageprodukt mitzugeben. Darin sollen wichtige Informationen wie Risiken, Erträge und Kosten kurz und verständlich beschrieben werden. Das Anlegerschutzgesetz enthält zudem eine Verordnungsermächtigung, mit der weitere Details geregelt werden können. Die Kontrolle durch die Bundesfinanzaufsicht soll die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und die Vergleichbarkeit der Beipackzettel sicherstellen.

Mit dem vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes „wird der Schutz von Bankkunden deutlich erhöht“, erklärte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner. „Die gesetzliche Regelung ist eine Konsequenz aus dem Verhalten der Finanzbranche, die den Verbrauchern die einheitlichen Beipackzettel nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat“, so Aigner. Mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Produktinformationsblatt setze man einen neuen Standard in der Finanzberatung.

Sie kündigte zudem an, dass die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts in diesem Monat ein weiteres Gesetz vorlegen werde, dass ein Produktinformationsblatt auch für die Produkte des sogenannten grauen Kapitalmarktes vorschreibt. „Ich möchte, dass es künftig für alle Vermögensanlagen vergleichbare Standards gibt. Dies soll sowohl für die Produkte selbst wie auch für deren Vermittler gelten“, sagte die Bundesministerin.

Vermittler des grauen Kapitalmarktes müssten sich demnach auf deutlich strengere Anforderungen einstellen. Die Berufsqualifikation aller Vermittler und einheitliche Beratungsstandards sollen Verbraucher besser vor Falschberatung und Vermögensschäden schützen, so Aigner. (ks)

Foto: Bundestag/Lichtblick/Achim Melde

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