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Donnerstag, 1. September 2011

“Wir wollen lieber langsam, dafür aber qualitativ wachsen”

Ist das Haftungsdach passé, wenn die Fondsregulierung kommt? Cash. im Gespräch mit Dr. Frank Ulbricht und Oliver Lang, Vorstände der BCA Bank.

Bca-oliver-lang-frank-ulbricht in Wir wollen lieber langsam, dafür aber qualitativ wachsen

Oliver Lang und Frank Ulbricht im Cash.-Interview

Cash.: Ist ein Haftungsdach im Hinblick auf die geplante Regulierung noch notwendig?

Ulbricht: Die Frage muss aus meiner Sicht eher umgekehrt gestellt werden. Macht es heutzutage noch Sinn, nicht unter ein Haftungsdach zu gehen? Der 34c-Berater, der im Fondsbereich berät, war immer in der Situation zu sagen, dass ihn das Haftungsdach nicht interessiert und es ihm zu viel Aufwand ist. Jetzt kommt der 34f mit nahezu identischen Anforderungen. Die Berater müssen, wenn sie künftig weiter zu Fonds beraten wollen, sich mit Dokumentationsverpflichtungen auseinandersetzen, eine Sachkunde ablegen und eine Vermögensschadenhaftpflicht abschließen.

Cash.: Also heißt das, dass derjenige, der unter ein Haftungsdach geht, keinen 34f braucht?

Ulbricht: Genau. Unter einem Haftungsdach benötigen Vermittler diesen nicht, denn die Zulassung haben wir.

Cash.: Damit könnte ein Vermittler die derzeit geforderte Sachkundeprüfung umgehen?

Ulbricht: Es führt zu einer gewissen Freiheit, bestimmte Anforderungen der Gewerbeordnung nicht erfüllen zu müssen. Warum sollten wir jemanden, der seit 20 Jahren am Kapitalmarkt tätig ist und ohne Schäden berät, nicht anbinden, wenn er die Qualifizierung dafür mitbringt?

Cash.: Welches Plus hat ein Haftungsdach noch?

Ulbricht: Unter dem Haftungsdach haben Sie den entscheidenden Vorteil, in nahezu allen Finanzinstrumenten – wie beispielsweise Aktien, Renten, Zertifikate – alles beraten zu dürfen. Der Vermittler darf sich die Depotauszüge seiner Kunden in Gänze anschauen. Sobald der Kunde eine Aktie oder eine Anleihe besitzt, darf der Vermittler derzeit mit der 34c-Zulassung in diesen Wertpapieren keine Beratung vornehmen. In der Praxis wird dies zwar an der einen oder anderen Stelle anders gemacht. Aber gesetzeskonform ist es eben nicht. Außerdem bestehen künftig für den 34f-Vermittler auch Dokumentationspflichten. Das haben wir aber schon jetzt und bringen daher auch ein entsprechendes Wissen mit, um es an die Berater weiterzugeben.

Cash.: Wie sieht es mit dem vorgesehenen Nachweis gegenüber einer neutralen Stelle aus?

Ulbricht: Der 34f-Vermittler muss künftig einen Nachweis erbringen, beispielsweise gegenüber einem Wirtschaftsprüfer, dass er die Dokumentation und alle Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, erfüllt hat. Das wird für ihn mit Kosten verbunden sein. In unserem Haftungsdach prüft die interne Revision die Dokumentation. Diese Prüfung ist im Monatsbeitrag für das Haftungsdach enthalten, ebenso die Vermögensschadenhaftpflicht. Außerdem stellen wir für die Berater die gesamte Dokumentation und Anlagetools zur Verfügung.

Cash.: Was entgegnen Sie den Skeptikern, die beim Anschluss an Ihr Haftungsdach ein beschränktes Anlageuniversum befürchten?

Ulbricht: Die Einschränkung, dass Berater nur für ein Haftungsdach tätig sein dürfen, ist eine gesetzliche Regelung aus dem KWG. Ich stimme Ihnen mit der Einschränkung zu, wenn das Angebot beispielsweise auf 100 Fonds, 20 Zertifikate und fünf Aktien limitiert wäre. Bei uns können Sie indes im gesamten Fondsbereich tätig werden und alles beraten.

Cash.: Interessiert sich ein Makler für Ihr Haftungsdach, erfolgt eine Einordnung in den Bereich Standard, Komfort oder Premium. Wie unterscheiden sich diese?

Ulbricht: Im Premiumbereich dürfen Vermittler alles beraten, was wir im Produktuniversum anbieten. Hat der Interessent eine Bankausbildung, den Bankfachwirt oder Bankbetriebswirt absolviert und kann einen Praxisnachweis erbringen, reicht das aus, um in die Premiumstufe zu kommen. Auch eine jahrelange Erfahrung in der Kapitalanlageberatung ist ausreichend. Wer dies nicht nachweisen kann, muss einen Test absolvieren. Dieser dient dazu, auszuloten, wo noch Fortbildungsbedarf besteht.

Cash.: Die Fortbildung kommt von Ihnen?

Ulbricht: Ja. Die haben wir gemeinsam mit der Frankfurt School und der Deutschen Makler Akademie entwickelt. Die Makler können Module daraus buchen und sich dann einer Prüfung unterziehen. Die Kosten dafür tragen sie selbst.

Cash.: Sie haben derzeit nur 25 Anbindungen. Lohnt sich der Aufwand überhaupt?

Lang: Es lohnt sich auf jeden Fall, weil wir langfristig gesehen weniger Haftungsfälle und wesentlich besser qualifizierte Partner unter dem Haftungsdach haben werden. Jeder Anbieter muss sich die Frage stellen, ob er auf Quantität oder auf Qualität setzt. Wir wollen lieber langsam, dafür aber qualitativ wachsen. Bei einem Haftungsdach verhält es sich wie beim Marathon. Es bringt wenig, nach 100 Metern über die Ziellinie zu gehen. Viel wichtiger ist es, ein langfristiges und stabiles Geschäftsmodell zu haben, das unsere Partner lange Zeit begleitet.

Interview: Katja Schuld

Foto: Frank Seifert

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1 Kommentar

  1. Hallo

    Kommentar von Waike Döring — 25. Oktober 2011 @ 15:37

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