Beratungsprotokoll: BaFin verhängt Geldstrafen

Die Finanzaufsicht BaFin geht erneut gegen Banken vor und verhängt wegen fehlerhafter Protokolle Strafen von bis zu 26.000 Euro. Bereits im Frühjahr 2011 hatte die Aufsichtsbehörde Bußgeldverfahren eingeleitet.

ProtokollSeit Januar 2010 besteht für Banken die Protokollpflicht bei der Beratung zu Wertpapieren. Bankberater scheinen sich mit den Beratungsprotokollen immer noch schwer zu tun.

Nach Angaben von Dominika Kula, Pressereferentin der BaFin, hat die Finanzaufsicht in zehn Fällen Bußgeldverfahren wegen fehlender oder mangelhafter Beratungsprotokolle eingeleitet.

In zwei Fällen wurden bereits Bußgelder in Höhe von 18.000 Euro und 26.000 Euro verhängt, gegen die die betroffenen Institute Widerspruch eingelegt haben, so Kula gegenüber Cash.. Inhaltlich wollte die Sprecherin nicht auf die Protokollfehler eingehen, da es sich um laufende Verfahren handelt. (jb)

Foto: Shutterstock

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