34f GewO: Fondskonzept informiert auf Roadshow

Der Maklerverbund aus Illertissen lädt Finanzvermittlern zu seiner Frühjahrsroadshow zum neu eingeführten Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO). Im Rahmen der Veranstaltungsreihe will Fondskonzept Lösungen in komprimierter Form rund um die neue Gesetzgebung vorstellen.

Durch die volle Gültigkeit des Paragrafen 34f GewO müssen unabhängige Finanzberater eine Fülle von Neuerungen beachten. So müssen Vermittler mit einer früheren Paragraf 34c GewO-Zulassung bis zum 1. Juli 2013 ihren Antrag auf Gewerbeerlaubnis bei den jeweiligen Gewerbeämtern oder Industrie- und Handelskammern einreichen, um ohne Unterbrechung gemäß den neuen Anforderungen weiterarbeiten zu können.

Fondskonzept möchte die noch vorhandenen Wissenslücken gezielt schließen, um bestehenden und neuen Geschäftspartnern die Möglichkeitzu geben, die wenigen Monate bis zur Jahresmitte effektiv zu nutzen. Auf dem Programm des eintägigen Workshops stehen insbesondere noch wenig bekannte Detailthemen wie die Pflichten zum neuen jährlichen Prüfbericht. Darüber hinaus werden Lösungen aus dem hauseigenen Full-Service-System Maklerservicecenter vorgestellt.

Noch freie Plätze an sieben Terminen

Aufgrund der großen Nachfrage werden laut Fondskonzept an einigen der noch offenen Termine zusätzliche Plätze über eine Aufstockung des Kontingents oder Zusatztermine angeboten. Plätze sind demnach noch in Düsseldorf (06. Mai), München (08. Mai), Nürnberg (13. Mai), Karlsruhe (14.Mai), Berlin (22. Mai), Dresden (23. Mai) und Hannover (30. Mai) verfügbar.

Anmeldungen nimmt die Fondskonzept unter www.amiando.com/CQWIKTN.html entgegen. (jb)

 

Foto: Shutterstock

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