Finanzaufsicht: Verbraucherministerium erstmals im Verwaltungsrat der Bafin

In der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) soll der Verbraucherschutz künftig eine stärkere Stimme haben. Das Bundeskabinett hat einen Mitarbeiter des Bundesministerium für Verbraucherschutz (BMELV) als Mitglied in den Verwaltungsrat der Bafin berufen.

Bafin-Liegenschaft in Frankfurt am Main

Wie das BMELV mitteilt ist Dr. Rainer Metz, Unterabteilungsleiter für Verbraucherpolitik im BMELV, seit 8. Mai 2013 Mitglied des Verwaltungsrats der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Im Oktober 2012 hatte der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der Bafin beschlossen.

Teil der Reform ist die Neuordnung des Verwaltungsrates zum 1. März 2013: An die Stelle von bisher zehn Sitzen für die Verbände des Finanzdienstleistungssektors treten sechs Personen mit beruflicher Erfahrung oder besonderen Kenntnissen im Kredit- und Versicherungswesen. Darüber hinaus erhält das BMELV einen Sitz im Verwaltungsrat. Der Verwaltungsrat soll die Geschäftsführung der Bafin überwachen, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben beraten und über ihr Budget entscheiden.

Beratergremium soll Verbraucherschutz stärken

Neben der neuen Struktur im Verwaltungsrat soll auch das neu geschaffene Beratergremium des Verbraucherbeirates dafür Sorge tragen, dass künftig der Verbraucherschutz stärker in den Fokus der Bafin rückt. Auch hier wird das BMELV neben Vertretern von Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen einen Sitz und eine Stimme einnehmen.

Der Beirat soll sicherstellen, dass die Bafin künftig verstärkt auch die Belange der Verbraucher berücksichtigen wird. Mit der Reform der Finanzaufsicht wurde zudem ein gesetzliches Beschwerdeverfahren für Verbraucher und Verbraucherverbände bei der Bafin geschaffen. Damit wird die Möglichkeit von Verbrauchern und Verbraucherverbänden, sich mit einer Beschwerde an die Bundesanstalt zu wenden, auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. (jb)

 

Foto: Kai Hartmann Photography / Bafin

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