Maxpool bringt Software für 34f-Vermittler

Wie der Hamburger Maklerpool mitteilt, hat er die Beratungssoftware „Maxadvice“ entwickelt, die sich an Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) richtet. Bis zum 31. Dezember bietet der Maklerpool interessierten Beratern einen kostenlosen Testzugang.

Maxpool führt mit der VWD Group eine Beratungssoftware für Finanzanlagenvermittler nach Paragraf 34 f GewO ein.

Durch die neue Beratungssoftware will Maklerpool in Zusammenarbeit mit der Frankfurter VWD Group professionelle Unterstützung bei der Vermittlung von Investmentfonds bieten, so Maxpool. Das Tool ermöglicht demnach neben der rechtssicheren Erfassung aller für eine korrekte Anlageberatung relevanten Informationen auch die Erstellung eines testierten Beratungsprotokolls, das einen auf die individuellen Bedürfnisse des Kunden zugeschnittenen Anlagevorschlag enthält.

Rechtssichere Prozess- und Beratungsdokumentation

Über die Beratungssoftware könne der Vermittler in nur wenigen Schritten Anlageziele und Risikoneigung des Kunden bestimmen und anschließend dessen Anlageverhalten sowie die für ihn geeignete Anlageform und –strategie ermitteln. Nach erfolgreicher Vermittlung kann der Vermittler laut Maxpool die einzelnen Vermögenswerte des Kunden jederzeit im Blick behalten. Die in der Beratungssoftware integrierte Vermögensaufstellung enthält demnach alle wichtigen Informationen zum Portfolio des Kunden und bietet diverse Auswertungsmöglichkeiten.

„Mit Maxadvice bieten wir Finanzanlagenvermittlern eine marktführende Beratungssoftware im Bereich des Paragraf 34 f GewO, die den Beratungsalltag erheblich vereinfacht“, erklärt Maxpool-Geschäftsführer Achim Denkel. Der Maklerpool vergibt ab sofort Testzugänge für die Beratungssoftware. Auch Makler ohne Anbindung können sich einen solchen Testzugang sichern und das Tool anschließend bis zum 31.Dezember 2013 kostenfrei nutzen. Um den Einstieg in die Beratungssofteware zu erleichtern, bietet Maxpool ab November wöchentliche Online-Schulungen zu Maxadvice an. (jb)

 

Foto: Shutterstock

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