Honorarberatung: Erfolgsmodell oder Mauerblümchen?

Verbraucherschützer und Honorarberater begrüßen das Gesetz zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente. Ein Durchbruch des Vergütungsmodells scheint jedoch vorerst unwahrscheinlich.

Am 25. April hat der Bundestag gegen das Votum der Opposition den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Förderung und Regulierung einer Honorarberatung über Finanzinstrumente in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen.

Die Zustimmung des Bundesrates erfolgte Anfang Juni. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wird erstmals ein eigenständiges Berufsbild des Honorarberaters geschaffen. Nach dem neuen Gesetz dürfen Honorarberater für ihre Beratungs- und Vermittlungsleistung ausschließlich vom Kunden vergütet werden. Sind Produkte nicht ohne Provision erhältlich, muss der Honorarberater die Provision unverzüglich und ungemindert an den Kunden auskehren.

„Die Finanzkrise hat gezeigt, dass gerade im Bereich der Geldanlage großer Handlungsbedarf besteht, die Beratung stärker an den Interessen der Verbraucher auszurichten. Daher bin ich davon überzeugt, dass die Honorarberatung in Deutschland zu einem Erfolgsmodell wird“, kommentiert Ilse Aigner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (CSU) den Beschluss.

Die Neuregelung der Honorarberatung werde dazu beitragen, dass der Wert der Beratung wieder stärker in den Vordergrund rücke, so Aigner weiter.

Honorarberater üben Kritik

Weniger euphorisch haben die Honorarberater auf die neue Gesetzgebung reagiert: Zwar begrüßen sie unisono die lang geplante Regulierung der Honorarberatung, monieren jedoch einzelne Details der Regelung. „Mit der gesetzlichen Verankerung ist ein erster Durchbruch für die Honorarberatung in Deutschland gelungen“, erläutert Karl Matthäus Schmidt, Vorstandsvorsitzender des Berufsverbands deutscher Honorarberater (BVDH) und Vorstandsvorsitzender der auf Honorarberatung spezialisierten Quirin Bank.

Dennoch greife das Honoraranlageberatungsgesetz zu kurz. Wer die Honorarberatung in Deutschland ernsthaft flächendeckend einführen wolle, der müsse Anlegern eine wirkliche Hilfe bei der Auswahl ihres Finanzberaters ermöglichen, so Schmidt weiter.

Begrüßenswert am Gesetz sei vor allem, dass die Honorarberatung erstmals begriffl ich erfasst und definiert werde, so Schmidt. Trotzdem sei es immer noch möglich, verbraucherschädigende Mischmodelle aus Provisions- und Honorarberatung anzubieten, so Schmidt weiter. Für Verbraucher sei es daher weiterhin schwierig, mit der Vielzahl der Begriffl ichkeiten umzugehen und eine klare Entscheidung zu treffen.

Volker Britt, Geschäftsführer der Göttinger Vertriebsplattform für Honorarberatung Honorarkonzept, sieht im Gesetz ein klares Signal zur Förderung der Honorarberatung in Deutschland. Es sei der Startschuss für die Etablierung der Honorarberatung als gleichwertige Beratungsform neben dem Provisionsmodell.

Versicherungsbereich unreguliert

Ilse Aigner, Bundesverbraucherschutzministerin: „Das Honoraranlageberatungsgesetz ist ein erster Schritt zu mehr Transparenz und Verbraucherschutz im Finanzberatungsmarkt.“

Die klar geregelte Vergütung eines Honorarberaters sieht Britt als zentrale Botschaft des Gesetzes. So darf ein Honorarberater keinerlei Vergütung oder auch Zuwendungen seitens der Produktanbieter annehmen. Auch die Regelung, wonach ein Honorarberater bei einem nicht ausreichenden Marktangebot an provisionsfreien Netto-Produkten auf ein klassisches Provisionsprodukt zurückgreifen darf, sei richtig.

„Der Honorarberater kann so seinen Beratungs- und Vermittlungspflichten nachkommen, solange das Angebot an Netto- Produkten noch begrenzt ist. Im Gegenzug muss die Provision dann an den Kunden weitergegeben werden“, so Britt. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht hierin eine Lockerung des bestehenden Provisionsabgabeverbots.

Auch wenn die Regelung nicht unmittelbar auf den Versicherungsvermittlerbereich anwendbar ist, sei dennoch zu befürchten, dass eine schleichende Lockerung auch im Versicherungsbereich erfolgen könnte. Statt der Weiterleitung der Provisionen fordert der BVK daher, dass, wenn einzelne Produkte nicht als Nettotarife am Markt erhältlich sind, ein Honorarberater diese nicht anbieten darf.

Als ein Manko der Regulierung werten Honorarberater und Verbraucherschützer, dass versäumt wurde, das neue Gesetz auch auf den Versicherungsbereich auszuweiten. „Verbraucher wie Makler brauchen endlich Rechtssicherheit – auch was die Vergütung von Versicherungsdienstleistungen gegen Honorar angeht“, so Honorarkonzept-Geschäftsführer Britt.

 

Seite zwei: Kundenorientierte Finanzberatung gefährdet

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