Produktinformationsblätter sollen verständlicher werden

Produktinformationsblätter für Wertpapiere werden verbraucherfreundlicher. Darauf haben sich Experten der Finanzbranche, der Verbraucherverbände, der Finanzaufsicht und der Bundesregierung verständigt. Unverständliche Fachbegriffe und Verklausulierungen sollen durch verständliche Formulierungen ersetzt werden.

Begriffe wie „Entgeltsimulation“, „Indexdisclaimer“, „Medium Term Note“ oder „Teilschuldverschreibung“ sollen damit der Vergangenheit angehören. Ein Glossar soll sicherstellen, dass Produktinformationsblätter künftig sprachlich verständlich und einheitlich gestaltet werden. Das Bundesverbraucherministerium (BMELV) begrüßt, dass es gelungen ist, die Wirtschaft, die Verbraucherschützer und die Verwaltung an einen Tisch zu bringen, um konkrete Verbesserungen für die Verbraucher zu erreichen.

Glossar soll Arbeitshilfe bieten

Herausgekommen ist demnach eine Arbeitshilfe, die den Autoren von Produktinformationsblättern vorgibt, welche Begriffe verwendet werden können, welche Begriffe erklärungsbedürftig sind und welche Begriffe in Produktinformationsblättern nicht mehr auftauchen sollen. In vielen Fällen liefere das Glossar die passenden Textbausteine gleich mit. Dies gelte insbesondere für die transparente und klare Darstellung der für Bankkunden möglichen Risiken und der anfallenden Kosten.

Alle Mitglieder der Arbeitsgruppe haben sich laut BMELV dazu bekannt, dass auch die Vertriebsvergütungen und Zuwendungen in einem standardisierten Textbaustein transparent dargestellt werden sollen. Dies soll dazu beitragen, dass Verbraucher die einzelnen Angebote besser miteinander vergleichen können. Nach dem Willen der Arbeitsgruppe sollen die Produktinformationsblätter zu Wertpapieren spätestens ab 1. Dezember 2013 den Empfehlungen entsprechend gestaltet sein.

Arbbeitsgruppe hat sprachliche Mängel  beseitigt

Den Anstoß für die Optimierung der Beipackzettel hatte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner im März 2012 gegeben. Eine vom BMELV in Auftrag gegebene Evaluation hatte ergeben, dass rund drei Viertel der befragten Verbraucher das Produktinformationsblatt für ihre Anlageentscheidung als wichtig erachten. Zugleich hatte die Studie aber auch erhebliche sprachliche Mängel in den verwendeten Produktinformationsblättern offengelegt.

An der Arbeitsgruppe unter Federführung der Deutschen Kreditwirtschaft haben sich neben dem BMELV der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz und der Deutsche Derivate Verband beteiligt. Unterstützt wurden die Arbeiten von einem Fachinstitut für verständliche Kommunikation, vom Bundesfinanzministerium und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Beipackzettel sollen für Transparenz und Vergleichbarkeit sorgen

Seit dem 1. Juli 2011 sind Produktinformationsblätter für alle Wertpapiere vorgeschrieben. Darüber hinaus sind seit dem 1. Juni 2012 Produktinformationsblätter auch für Vermögensanlagen verbindlich. Am 1. Juli 2013 wurde zudem die gesetzliche Grundlage für die Einführung von Produktinformationsblättern auch für alle staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukte (Riester-Rente, Basisrente, Eigenheimrente) gelegt.

Das „Glossar zur Verbesserung der sprachlichen Verständlichkeit von Produktinformationsblättern nach dem Wertpapierhandelsgesetz“ kann auf der Website der Deutschen Kreditwirtschaft abgerufen werden. Die kreditwirtschaftlichen Verbände nehmen Anregungen unter [email protected] entgegen. (jb)

Foto: Shutterstock

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