Unternehmens-Nachfolge: Bestand sucht Makler

Wichtig ist es zudem, ein Budget festzulegen und potenzielle Finanzierungsmöglichkeiten zu identifizieren. „Fallstricke lauern also zum einen in der Findung des Counterparts, hier sollten Geschäftsmodell, Beratungsansatz und Kundenstruktur zueinander passen. Zum anderen natürlich in der Preisfindung und Finanzierung des Vorhabens“, erklärt BCA-Vorstand Lang.

Datenschutz beachten

Veräußert ein Makler seinen Bestand und gibt damit auch die Daten seiner Kunden weiter, ohne vorher deren Zustimmung einzuholen, drohen ihm im Zweifelsfall Schadensersatzforderungen. Genauso wie Anwälte, Ärzte und Steuerberater sind Vermittler zur Geheimhaltung verpflichtet. Sie dürfen die Daten von Kunden also nicht an Dritte weitergeben.

Um die Bestände an den Käufer zu übertragen, verlangen die Versicherer daher mittlerweile einen Maklervertrag, der eine Rechtsnachfolgeklausel enthält. In dieser erklärt sich der Kunde einverstanden, vom Nachfolger seines Maklers betreut zu werden.

Des Weiteren muss auch eine Datenermächtigungsklausel Bestandteil des Vertrags sein, durch die der Kunde der Weitergabe seiner Daten zustimmt. Enthält der Übernahmevertrag eine dieser beiden Klauseln nicht, ist der Makler verpflichtet, bei jedem einzelnen Kunden dessen Zustimmung einzuholen.

Trend hin zum Unternehmenskauf

Bei Privatkunden- Beständen von mehreren tausend Personen bedeutet das einen enormen Aufwand. Diese datenschutzrechtlichen Bestimmungen haben zur Folge, dass sich in den letzten Jahren ein Trend weg vom Bestands- und hin zum Unternehmenskauf abzeichnet.

„Im Fall von größeren Beständen, mit einer Vielzahl von Kunden, sind Bestandsverkäufe regelmäßig nicht mehr durchführbar, weil in den meisten Fällen mit den Kunden keine Maklerverträge mit Datenermächtigungs- und Rechtsnachfolgeklausel vorliegen und diese Problematik nicht in einem überschaubaren Zeitraum ,heilbar‘ ist“, erläutert Experte Adams.

Der Trend geht zum Kauf des ganzen Unternehmens – beziehungsweise der Unternehmensanteile, da die Verträge meist an das Unternehmen gebunden sind. Wird das Unternehmen als Ganzes erworben, gehen alle Vertragsverhältnisse automatisch auf den Käufer über. (jb)

Lesen Sie den vollständigen Artikel ab dem 10. Oktober in der neuen Cash.-Ausgabe 11/2013.

Foto: BCA

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