Votum veröffentlicht Vermittlerkodex

Der Verband Unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V. (Votum) hat auf seiner Mitgliederversammlung eine Empfehlung für „Compliance- und Verhaltensregeln für Makler und Mehrfachvertreter“ beschlossen. Die Regeln wurden mit Verbänden von Vermittlern und Führungskräften entwickelt.

Durch den Beschluss sollen auch die eigenen Leistungsstandards des Votum-Verbands weiterentwickelt werden. Durch die Übernahme der Standards sollen Vermittler zeigen, worauf ihre Kunden vertrauen können, und dokumentieren, dass ihre Arbeitsweise den im Verhaltenskodex des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beschriebenen Anforderungen entspricht.

„Mit dem Vermittlerkodex setzen wir einen Standard zur Sicherung der ordnungsmäßigen, fairen und sachgerechten Beratung und der Kooperation mit den Produktanbietern“, sagt Votum-Vorstandschef Lüder Mehren. Als Pendant zum GDV-Verhaltenskodex sollen die Regeln dazu dienen, die gemeinsamen Qualitäts- und Transparenzziele zu erreichen, ohne eine Vielzahl individueller Vereinbarungen zwischen Vermittlern und Produktgebern treffen zu müssen

„Die im Votum-Verband organisierten Versicherungen und Vermittler sind sich dabei bewusst, dass Umsetzung der Regeln noch erhebliche Anstrengungen erfordern wird“, betont der Votum-Vorstand. Im Verband werde nun an konkreten Vorschlägen gearbeitet, wie die Umsetzung der Regeln, zum Beispiel im Rahmen der Beratungsdokumentation, gestaltet werden kann.

Hilfestellung für Vermittler

Die zehn Regeln des Vermittlerkodex wurden vom Votum-Verband demnach gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V. (BVK), dem Verband Deutscher Versicherungsmakler e. V. (VDVM) und dem Bundesverband der Assekuranzführungskräfte e.V. (VGA) entwickelt.

Inhalt der Vermittlerregeln sind, neben der Bindung an grundlegende Vertrauens- und Integritätsregeln, die Verpflichtung auf eine kundenorientierte Beratung, die Beachtung der gesetzlichen Regelungen sowie Datenschutz und Dokumentation. Zudem definiert der Kodex Anforderungen an die Betreuung nach Vertragsschluss sowie Regeln bei Umdeckungen.

Schließlich verpflichten sich die Unternehmen zur Weiterbildung, zur Sicherung der Unabhängigkeit in Vergütungsfragen und unterwerfen sich dem Ombudsmann-System. Für die Votum-Mitgliedsunternehmen sei das Thema Compliance nicht neu, so der Verband. Bereits im Jahr 2006 haben sich die Verbandsunternehmen demnach auf die Einhaltung der Kriterien des Votum-Gütesiegels verständigt.

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Quelle: Votum-Verband

Die neuen gemeinsamen Regeln sollen die Regelungen ergänzen und die Kompatibilität mit den Anforderungen des GDV-Verhaltenskodex sicherstellen. Damit sollen auch nicht organisierte Vermittler eine Hilfestellung erhalten, wie sie ihren Umgang mit Compliance-Anforderungen dokumentieren können, so Votum. (jb)

Foto: Shutterstock

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