Conav: VSH-Schutz jetzt prüfen

Vermittler und Honorarberater sollten im September ihre Verträge zur Vermögenschadenhaftpflichtversicherung (VSH) überprüfen, so die Conav Consulting, die als Unternehmensberater und Versicherungsmakler auf nettobasierte Absicherungen für Gewerbetreibende spezialisiert ist.

Ein Großteil der VSH-Verträge läuft demnach zum Ende eines Jahres aus und verlängert sich aufgrund der dreimonatigen Kündigungsfrist ab Oktober automatisch. „Gleichzeitig ändern sich aber vielfach das berufliche Umfeld und die beruflichen Tätigkeiten“, so Conav-Geschäftsführer Ralf W. Barth. „Damit riskieren Vermittler und Berater Lücken und Unterdeckungen in ihren bestehenden Verträgen.“

Die größte Gefahr drohe dieser Berufsgruppe aus der fehlenden Übernahme der Nachhaftung aus früheren VSH-Verträgen, so Barth weiter. Diese Nachhaftung bestehe häufig nur für den direkten Vorläufervertrag. Weitere erhebliche Risiken entstehen demnach beispielsweise durch die verstärkte Nutzung des Internet, Nichtbeachtung des gesetzlich geregelten Datenschutzes oder durch unklare Bestimmungen für Honorarberater.

Einige Risiken oft nicht gedeckt

Ralf W. Barth, Conav Consulting: „Vermittler und Berater riskieren Lücken und Unterdeckungen in ihren bestehenden Verträgen.”

Die Conav hat gemeinsam mit der Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV e.V.) den VSH-Best-Netto-Tarif entwickelt. Er stellt laut Barth einen äußerst weitreichenden VSH-Schutz mit völlig neu formulierten Bedingungen dar.

Durch die Nettoisierung entstehen dabei demnach gleichzeitig deutlich niedrigere Prämien, als bei den allermeisten bestehenden VSH-Produkten. Ein Vergleich zwischen den verschiedenen VSH-Tarifen sei äußerst schwierig und aufwändig, so Barth.

„Und oft wissen die Versicherten überhaupt nicht, wie sie Haftungsfallen erkennen und vermeiden und welchen Deckungsumfang sie wirklich im Detail benötigen“, erläutert der Conav-Geschäftsführer. Die Conav bietet eine Prüfung bestehender Verträge durch zwei spezielle Policen-Checks an, die eine Vergleichsrechnung beinhaltet. (jb)

Foto: Shutterstock

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