Beraterregister: Bafin hat bisher keine Sanktionen verhängt

Eine nähere Betrachtung der Beschwerde erfolgt laut Kula in ausgewählten Fällen nach risikoorientieren Gesichtspunkten. „Typischerweise zeigen sich dann Sachverhalte, die der Kunde als „Falschberatung“ einstuft, beispielsweise mangelhafte Risikoaufklärung, irreführende Produktdarstellung oder Unzufriedenheit mit der Performance eines Finanzinstrumentes“, so Kula weiter.

[article_line type=“most_read“]

Häufen sich die Beschwerden über einen bestimmten Berater oder eine bestimmte Bank, sucht die Bafin das Gespräch mit ihm und dem Finanzinstitut. Im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2014 hat die Bafin vor Ort 139 Zentralen, Filialen und vertraglich gebundene Vermittler von Wertpapierdienstleistungsunternehmen im gesamten Bundesgebiet besucht.

Keine Sanktionen ergriffen

Dabei wurden laut Bafin Gespräche mit 694 Mitarbeitern in unterschiedlichen Funktionen – darunter 198 Anlageberater sowie 166 Mitarbeiter der Vertriebssteuerung und Vertriebsbeauftragte geführt. Diese Besuche und Gespräche hätten dabei nicht alleine auf vermehrt eingegangenen Beschwerden beruht. Vielmehr wurden demnach Gespräche mit Anlageberatern und Vertriebsbeauftragten auch wegen anderer beratungsbezogener Anlässe geführt.

Weitergehende Sanktionen, wie etwa die Verhängung von Bußgeldern oder Verbot der Beschäftigung in der angezeigten Tätigkeit, wurden von der Bafin bisher nicht ergriffen. „Der Bafin geht es nicht in erster Linie darum, Sanktionen gegen Mitarbeiter zu ergreifen. Ziel ist vor allem, Schwächen in der Anlageberatung aufzudecken und Mängel abzustellen“, erläutert Bafin-Pressereferentin Kula. (jb)

Foto: Bafin

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments