Bit Treuhand veröffentlicht Muster für Dokumentation

Die Vertriebsgesellschaft hat in Zusammenarbeit mit Rechtsanwalt Martin Klein eine neue Vermittlungsdokumentation für Vermittler von Sachwertinvestments entwickelt, die den aktuellen gesetzlichen Regeln entspricht.

Sascha Sommer: „Wir sind besonders froh, dass wir die Dokumentation so gestalten konnten, dass sowohl AIF-Produkte als auch Direktinvestments vermittelt werden können.“

Wie Bit Treuhand mitteilt sind in der neuen Vermittlungsunterlage bereits alle Neuerungen aus dem Kapitalanlagengesetzbuch (KAGB) und die Novelle der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) umgesetzt. Der auf Sachwertanlagen spezialisierte Vertrieb und Rechtsanwalt Klein wollen damit demnach zeitnah auf wesentliche gesetzliche Veränderungen und Vorgaben seitens des Gesetzgebers – zum Schutze der Vermittler.

Vollständige Dokumentation unverzichtbar

„Eine vollständige und widerspruchsfreie Dokumentation ist die maßgebliche Basis für die erfolgreiche Prozessführung und verhindert häufig bereits, dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt“, betont Rechtsanwalt Klein. Er stellt jedem interessierten Vermittler gegen ein Pauschalhonorar die komplette zweiteilige Vorlage zur Verfügung. Auch individuelle Anforderungen können demnach eingearbeitet werden.

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Angeschlossene Vertriebspartner der Bit Treuhand können die Vorlage zu einem  rabattierten Entgelt unter [email protected] anfordern. „Wir sind besonders froh, dass wir die Dokumentation so gestalten konnten, dass sowohl AIF Produkte als auch Direktinvestments vermittelt werden können“, so Sascha Sommer, Vorstand der Bit-Treuhand. (jb)

Foto: Bit Treuhand

 

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