Beratungsprotokoll: AfW kritisiert VZBV-Entwurf

Der AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW) hält den aktuellen Entwurf des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) für Beratungsprotokolle für mangelhaft. Grundsätzlich unterstütze der Verband die Idee, konkrete Mindeststandards für ein Beratungsprotokoll zu setzen.

Norman Wirth: „Die Vorlage des VZBV ist nicht an der aktuellen, verbraucherschützenden Gesetzeslage orientiert. Ich würde keinem Vermittler empfehlen, damit zu arbeiten.“

„Gut gemeint ist nicht gleich gut gemacht“,  kommentiert der geschäftsführende AfW-Vorstand Rechtsanwalt Norman Wirth den VZBV-Entwurf eines Beratungsprotokolls in der Wertpapierberatung. Die Verbraucherschützer hatten im Zusammenhang mit dem Symposium des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) einen Entwurf für standardisierte Beratungsprotokolle im Finanzanlagenbereich vorgelegt.

Entwurf nicht an aktueller Gesetzeslage orientiert

Zwar unterstützt der AfW in einer aktuellen Pressemitteilung ausdrücklich die Grundidee, konkrete Mindeststandards für ein Beratungsprotokoll zu setzen. Den vom VZBV vorgelegten Entwurf bezeichnet der AfW jedoch als „etwas schlicht“ und verweist darauf, dass in der Vergangenheit professionelle Arbeitsgruppen und Initiativen der Versicherungs- und Finanzbranche, oft in Kooperation mit Wissenschaftlern, an der Vereinfachung und Vereinheitlichung der Dokumentationsvorgaben gearbeitet hätten.

„Hier wird versucht das Fahrrad nochmal zu erfinden – zu einer Zeit, da längst hervorragende, übersichtliche Vorlagen existieren“, so Wirth. Das Problem liege aktuell nicht bei fehlenden guten Dokumentationsvorlagen, sondern in der Frage, wie diese Vorlagen angewandt und ausfüllt werden. „Die Vorlage des VZBV ist nicht an der aktuellen, verbraucherschützenden Gesetzeslage orientiert. Ich würde keinem Vermittler empfehlen, damit zu arbeiten“, so der AfW-Vorstand.

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Als beispielhaften Kritikpunkte am VZBV-Entwurf zu Beratungsprotokollen nennt der AfW den Sprachstil. So verwende das Protokoll wahllos die ich-Form des Kunden, die ich-Form des Beraters und die Sprache eines moderierenden Dritten. „Verständlichkeit für den Kunden geht anders“, so Wirth. Zudem werde der Kunde mehrfach nach dem Anlagezweck gefragt. Auch bezüglich des Risikoprofils sieht der Verband Defizite. So werde der Kunde an keiner Stelle nach seinen Kenntnissen und Erfahrungen in Kapitalanlagen befragt.

 

Seite zwei: AfW bietet den Verbraucherschützern Unterstützung an

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