BVK begrüßt Mifid-Beschluss

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) lobt den Verzicht auf ein Provisionsverbot im neuen Mifid-II-Entwurf. Am 14. Januar hatten sich die europäische Kommission, das europäische Parlament und der europäische Rat auf eine Neufassung der EU-Finanzmarktrichtlinie geeinigt.

Michael H. Heinz, BVK-Präsident: „Wir begrüßen das Ergebnis des Triloggesprächs.“

Im Dezember hatten einige Medien gemeldet, dass nach den neuesten Verhandlungen ein Provisionsverbot in der Mifid II vorgesehen sei. Laut einer Mitteilung des EU-Binnenmarktkommissar Michel Barniers vom vergangenen Mittwoch wird in der Mifid II jedoch kein Provisionsverbot verankert sein.

„Wenngleich zurzeit noch kein abschließender Text über die finale Entscheidung vorliegt, lässt sich im Wesentlichen festhalten, dass ein auf EU-Ebene diskutiertes Provisionsverbot in der Versicherungsvermittlung anscheinend vom Tisch ist“, kommentiert BVK-Präsident Michael H. Heinz.

BVK: Produkte mit Versicherungscharakter in IMD erfasst

Der BVK habe das immer gefordert und begrüße deshalb das Ergebnis des Triloggesprächs. „Damit werden die provisionsbasierte Beratung und Versicherungsvermittlung weiterhin auch in Deutschland möglich sein“, so Heinz weiter. Zudem begrüßt der BVK, dass sich auch die Gleichbehandlung von reinen Investmentprodukten mit Investmentprodukten, die mit Versicherungen verbunden sind, nicht durchgesetzt habe.

Zurzeit müsse jedoch abgewartet werden, bis der endgültige Regelungstext zur Mifid-Richtlinie vorliegt. Der BVK fordert weiterhin, im Bereich der klassischen Lebensversicherung andere Regelungen gelten zu lassen als die für Anlageprodukte, da Produkte mit Versicherungscharakter  nach Ansicht des Verbands in das Regelungswerk zur europäischen Vermittlerrichtlinie IMD 2 gehören. (jb)

Foto: Shutterstock/BVK

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