Beratung professionalisieren

Ronald Perschke Vorstand der Going Public Akademie für Finanzberatung, über den Beratermarkt, Regulierungsbestrebungen und die neue Welt der Beteiligungsbranche.

Ronald Perschke, Vorstand der Going Public Akademie für Finanzberatung: „Ich würde mir wünschen, dass nicht nur Vertriebswege- und die Institutsregulierung vorangetrieben, sondern auch über die Produktrahmenbedingungen nachgedacht wird.“

Gegenwärtig gibt es rund 240.000 Versicherungsvermittler, denen nur etwa 40.000 gewerbliche Vermittler von Investmentvermögen gegenüberstehen. Darin enthalten sind lediglich 11.000 Vermittler, die im Bereich Beteiligungen tätig sind.

Bei den derzeitigen Rahmenbedingungen, so wie die Politik sich aufstellt, wird die Regulierung im Anlagebereich weiter zunehmen und dort die ohnehin schon niedrige Vermittlerzahl weiter sinken lassen. Insofern dürfte das Geschäft immer mehr zugunsten der professionellen Vertriebswege gehen.

Denn die Zahl von 11.000 Vermittlern wird nicht ausreichen, damit alle Anbieter ihre Produkte ausreichend platzieren können. Die Regulierungsbemühungen sehen wir indes absolut positiv, nicht zuletzt, weil auch der Professionalisierungsgrad im Beratungsmarkt, gerade im Bereich der Investments steigen muss.

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Sachkundeprüfung wie Führerschein

Man kann zwar darüber streiten, ob die geforderte Sachkundeprüfung eine ausreichende Qualifikation ist. Es ist sicherlich nicht mehr und nicht weniger als ein Führerschein. Man erhält das Papier, aber ob ich danach schon wirklich gut Auto fahren beziehungsweise beraten kann, ist doch eher zweifelhaft.

Tatsächlich glaubt immer noch ein Teil der Berater, damit sei seine Qualifikation zunächst einmal abgeschlossen, was ganz sicher ein Irrtum ist. Und die Gesetzgebung ist bereits dabei, dort neue Pflöcke einzuziehen.

Denn die fortlaufende Qualifizierung, die Fortbildungsverpflichtung wird ein Thema der nächsten Jahre werden. Als schwierig sehen wir die Umsetzung der Regulierung an. Denn Anfang 2013 trat die Finanzanlagenvermittlerverordnung in Kraft und nur ein gutes halbes Jahr später, setzte das KAGB ein, das ebenfalls eine Auswirkung auf den Paragrafen 34f in der Zuordnung der Produkte hat und bis heute noch nicht in der Breite im Vermittlermarkt angekommen ist.

Seite zwei: Haftungsproblem auf Beraterseite

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