Infinus: Vermittler müssen eventuell Provisionen zurückzahlen

Da die Zahlungen eine „anfechtbare Rechtshandlung“ darstellen, sei der Vermittler laut Schmudde zur Rückzahlung des Betrags in Höhe von 113.000,- Euro verpflichtet. Zudem habe er Zinsen auf diesen Betrag in Höhe von 3.642,44 Euro zu entrichten, so dass sich der Gesamtbetrag auf 116.642,44 Euro belaufe.

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Für die Rückzahlung hat die Infinus-Insolvenzverwalterin Ende Oktober eine Frist von 14 Tagen gesetzt. Der Vermittler hat laut Procontra-Online bisher nicht gezahlt. Es ist davon auszugehen, dass es sich hierbei nicht um einen Einzelfall handelt, sondern Rückzahlungsaufforderungen an weitere ehemalige Infinus-Vermittler geschickt wurden. Insolvenzverwalterin Schmudde hat sich auf eine diesbezügliche Anfrage von Cash.-Online bisher nicht geäußert.

Erfolgsaussichten „nicht ohne“

Vermittler sollten aktiv werden, falls sie ein solches Schreiben erhalten. Denn die Forderungen der Infinus-Insolvenzverwalterin haben wohl Hand und Fuß. „Die Erfolgsaussichten für die Insolvenzverwalterin sind nicht ohne“, meint Rechtsanwalt Norman Wirth von der auf Vermittler- sowie Versicherungs- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei Wirth-Rechtsanwälte in Berlin. „Sie kann sich auf die BGH-Rechtsprechung beziehen, die insbesondere zum Großfall Phoenix ergangen ist“, so Wirth weiter.

Ehemaligen Infinus-Vermittlern, die ein solches Schreiben erhalten haben, empfiehlt Wirth den Gang zum Fachanwalt. Ohne dessen Rat sollten sich betroffene Vermittler nicht zu den Forderungen äußern. Und auch dann stehe ihnen ein langwieriger Rechtsstreit bevor. „Das wird ein harter Kampf. Wir führen hier auch solche Prozesse. Diese ziehen sich sehr lange hin und gehen häufig durch die Instanzen“, schildert Wirth. „Die ältesten bei uns noch aktiven Verfahren zu dieser Thematik betreffen noch den Akzenta-Komplex.“ (jb)

Foto: Shutterstock

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