Rentengesetz lädt zum Missbrauch ein

Es gibt Handwerker, aber auch Flickwerker und Nachbesserungen, die bei näherem Hinsehen Verschlimmbesserungen sind. Bei der trotz Kritik von vielen Seiten durchgesetzten „Rente mit 63“, einem der Kernstücke des am 1. Juli in Kraft tretenden Rentenpakets, kann man diese Begrifflichkeiten besonders gut studieren.

Die Weirich-Kolumne

„Mit der zusätzlichen Berücksichtigung von Arbeitslosenzeiten wurde noch verschlimmbessernd draufgesattelt.“

Die vom Bundestag im neuen Rentengesetz nach langem Hin und Her beschlossene Stichtagsregelung zur Verhinderung unerwünschter Anreize zur Frühverrentung öffnet – wie jetzt bekannt wurde – dem Missbrauch Tür und Tor.

Das Bundesarbeitsministerium musste auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen einräumen, dass Arbeitslosenzeiten vor Beginn des Ruhestandes nach der Gesetzeslage zwar nicht berücksichtigt werden, diese Sperrzeit aber entfalle, wenn die Betroffenen wenige Stunden in der Woche einen Minijob übernehmen.

Auf Druck der CDU/CSU war eine solche Sperrzeit ins Gesetz gekommen. Voraussetzung für die Rente mit 63 sind 45 Beitragsjahre, ab dem 61. Lebensjahr sollten Zeiten der Arbeitslosigkeit aber nicht mehr zählen.

[article_line type=“most_read“ cat=“Berater“]

„Lösungsoptionen“ kontrovers diskutiert

Einen zarten Hinweis, wie man diese Hürde überspringen kann, gab das Sozialministerium inzwischen selbst. Übten Arbeitnehmer im fraglichen Zeitraum einen versicherungspflichtigen Minijob aus, seien die fälligen Abgaben „Pflichtbeiträge und zählten bei der Wartezeit von 45 Jahren mit“.

Handlungsanleitungen, wie das neue Rentengesetz intelligent ausgenutzt werden kann, liefert der Deutsche Gewerkschaftsbund mit. Die Arbeitnehmerorganisation spricht von einer „Lösungsoption“ für solche Beschäftigte, die mit ein paar Stunden beispielsweise als Dienstleister schon mit 61 Jahren in den Ruhestand gehen wollten. Schließlich sei nur entscheidend, dass Rentenbeiträge gezahlt würden, heißt es in einer Information der DGB-Rechtsabteilung.

Anstieg der Frühverrentungen

Außerdem würden Netto-Einkünfte bis 165 Euro im Monat nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles ficht diese möglicherweise teure Lücke im Rentengesetz nicht an, glaubt an eine allenfalls geringfügige Anwendung.

Während die Unionsparteien verlegen schweigen, sieht dies die grüne Opposition ganz anders. Der rechtlich einwandfreie Schleichweg zur Stichtagsregelung drohe zu einem weiteren Anstieg der Frühverrentungen beizutragen. Das Nahles-Ministerium geht von 140 000 Frühverrrentungen aus.

Die jetzt aufgeflammte Debatte ist nur ein weiterer Hinweis auf ein schlampiges und unter Zeitdruck durchgepeitschtes neues Rentengesetz, bei dem sich die SPD mit ihren Forderungen voll durchgesetzt hat.

War die grundsätzliche Entscheidung, Deutschlands demographische Probleme schlicht zu ignorieren und die Rolle rückwärts der Rente mit 63 zu proben, schon falsch, so wurde mit der zusätzlichen Berücksichtigung von Arbeitslosenzeiten noch verschlimmbessernd draufgesattelt.

[article_line]

Kuriose Entscheidungen

Die Union forderte zwar da und dort Korrekturen, angesichts der aber von ihr gewünschten und von Nahles lautlos durchgesetzten Mütterrente hielt sich ihr Widerstand in engen Grenzen. Bei der Eingrenzung der vom Rentengesetz profitierenden Personenkreise kam es zu kuriosen Entscheidungen.

So sind die Bezieher von Hartz IV schlechter gestellt als Arbeitlose, junge Erwerbslose gegenüber alten im Vorteil. Alles musste schnell gehen, die neue Ministerin wollte Tatkraft, Entscheidungsfreude und Kompetenz demonstrieren. Ihrer persönlichen Popularität scheint das nicht geholfen zu haben. In repräsentativen Umfragen erreicht sie, verglichen mit Kabinettskollegen, eher bescheidene Werte.

Kommt wenigstens mehr Flexibilisierung

Vereinbart, aber bisher noch ausgespart ist eine künftige Flexibilisierung des Renteneintritts. Eine interfraktionelle Arbeitsgruppe soll bis zum Spätherbst Lösungsmodelle erarbeiten, wie der Übergang zwischen Arbeitsleben und Rente liberaler als bisher gestaltet werden kann.

Folgt man einer Umfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge, wünscht die Mehrheit der Deutschen mehr Freiheit in dieser Frage. Schließlich ist ein immer größer werdender Anteil der Deutschen bereit, über das 65. Lebensjahr hinaus zu arbeiten.

Beschäftigungshürden bei Teilrente mit 60

Man darf gespannt sein, ob CDU und SPD zu harmonisierten Vorschlägen kommen werden. Der jüngste Vorstoß des DGB zur Teilrente mit 60, von den Sozialdemokraten lebhaft begrüßt, baut nämlich eher Beschäftigungshürden auf statt Anreize zur Weiterbeschäftigung der „Generation der Silver Surfer“ zu schaffen.

Seite zwei: Unionskompetenz verblasst immer mehr

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments