Provisionsabgabeverbot: VSAV fordert Klarheit

Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) warnt Berater und Vermittler vor einem unüberlegten Umgang mit dem Provisionsabgabeverbot. Zudem fordert die VSAV den Gesetzgeber auf, in dieser Frage endgültig Klarheit zu schaffen.

VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth: „Es ist ein Unding, dass Berater und Vermittler über einen solch langen Zeitraum im Unklaren gelassen werden.“

Das Gesetz sei zwar in der alltäglichen Praxis weitgehend ausgehebelt, so die VSAV in einer Mitteilung, sollte die allgemeine Rechtsprechung das Provisionsabgabeverbot jedoch „wiederbeleben“, drohten den betroffenen Vermittlern auch rückwirkend empfindliche Sanktionen. Daher erneuere die Vereinigung die Forderung an den Gesetzgeber, in dieser Frage endgültig Klarheit zu schaffen.

Bereits im vergangenen September hatte VSAV-Anwalt Dr. Jochen Strohmeyer von der Kanzlei MZS Rechtsanwälte demnach die Haltung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) verdeutlicht: „Seit dem Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichtes aus dem Jahre 2011 haben wir einen Schwebezustand. Deshalb spricht die Bafin bei Verstößen derzeit keine Sanktionen aus. Kommt sie aber eines Tages bei ihrer seither laufenden Gesetzesprüfung zu dem Ergebnis, dass das Provisionsabgabeverbot fortbestehen soll, dann bekommen viele tausend Berater ein ernsthaftes Problem. Denn offiziell gilt das Provisionsabgabeverbot derzeit weiter.“

Keine Klarheit für Vermittler

Auch VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth hält die gegenwärtige Situation für unhaltbar. „Es ist ein Unding, dass Berater und Vermittler über einen solch langen Zeitraum im Unklaren gelassen werden, ob das Provisionsabgabeverbot nun gilt oder nicht“, so Barth. Daher unterstütze die VSAV die gleichlautende Forderung nach Klarheit durch den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft von vor einigen Tagen.

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Laut VSAV nimmt das Provisionsabgabeverbot Vermittlern die Möglichkeit, über eine flexible Preisgestaltung Wettbewerbsvorteile zu erzielen. Zudem trage es aufgrund der fehlenden Kostentransparenz bei Lebensversicherungen zum anhaltend schlechten Image der Versicherungsvermittlung bei. Da gleich mehrere gesetzgeberische Initiativen sowohl im Inland wie auf europäischer Ebene darauf abzielten, für mehr Kostentransparenz zu sorgen, spricht sich die VSAV dafür aus, das Provisionsabgabeverbot sehr zeitnah zu regeln. (jb)

Foto: Shutterstock

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