BGH-Urteil: Bankenstreit um Farbe Rot geht in neue Runde

Der jahrelange Markenstreit zwischen den deutschen Sparkassen und der spanischen Santander-Bank um die Farbe Rot geht vorerst weiter: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine ihm vorliegende Klage des Sparkassen-Dachverbandes gegen die Spanier an die Vorinstanz zurückverwiesen.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Das Oberlandesgericht Hamburg müsse die Klage gegen den spanischen Mutterkonzern neu prüfen, hieß es am Mittwoch in Karlsruhe. (Az.: I ZR 78/14) Die beiden Banken benutzen einen sehr ähnlichen Rotton und streiten darum, wer ihn in Deutschland verwenden darf. Die Sparkassen wollen den Spaniern die Verwendung der Signalfarbe auf dem deutschen Markt verbieten lassen. Sie befürchten, dass der Verbraucher die Farben verwechseln könnte.

In dem jetzt zurückverwiesenen OLG-Verfahren geht es unter anderem um die Verwendung des Santander-Logos bei einer Formel-1-Veranstaltung 2010 und um den Internetauftritt Santanders. Das OLG hatte den von den Sparkassen erhobenen Vorwurf einer markenrechtlichen Verletzung verneint und die Klage insoweit abgewiesen. Der BGH halte Ansprüche der Sparkassen hier für möglich, hieß es. Die Sparkassen begrüßten die Entscheidung.

OLG Hamburg muss Klage neu prüfen

2007 hatten die Sparkassen sich ihr Rot als Marke beim Deutschen Patentamt schützen lassen. Sie verwenden das Signalrot mit der Bezeichnung HKS 13 seit 1972 als einheitliche Geschäftsfarbe für ihre etwa 15 000 Filialen. Die spanische Santander-Bank benutzt seit den 1980er Jahren weltweit den fast gleichen Rotton HKS 14. Seit 2004 ist sie auch in Deutschland präsent, wo sie etwa 200 Filialen betreibt.

Das OLG müsse nun unter anderem klären, wie bekannt das Sparkassen-Rot sei und inwieweit es mit der Farbe und Logo der spanischen Konkurrenz verwechselt werden könne, hieß es nun. Daneben liegt dem Karlsruher Gericht auch noch ein Verfahren vor, in dem es um die Löschung der umstrittenen Farbe geht.

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Denn das Bundespatentgericht hat auf Antrag der Santander hin im Juli die Löschung der Farbmarke für die Sparkassen angeordnet. Diese haben daraufhin Revision beim BGH eingelegt, über die das Gericht noch beraten müsse, sagte der BGH-Senatsvorsitzende Wolfgang Büscher in Karlsruhe. „Es ist offen, wie dieses Verfahren ausgeht“, betonte er.

Quelle: dpa-AFX

Foto: Shutterstock

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