BVK sieht sich durch Bafin-Rundschreiben bestätigt

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt das Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) zur Zusammenarbeit mit Versicherungsvermittlern, äußert sich aber auch kritisch zu einigen Vorschriften.

BVK-Präsident Michael H. Heinz: „

Laut BVK komme das Ende Dezember 2014 veröffentlichte Rundschreiben 10/2014 der Bafin Forderungen des Verbands aus dem vergangenen Jahr entgegen. Die Bafin hatte Regelungen, die bei der Zusammenarbeit mit Maklern, Versicherungsvertretern mit Erlaubnis sowie sonstigen Vermittlern und Tippgebern zu berücksichtigen sind, auf ihrer Webseite zusammengestellt.

Insbesondere begrüße der BVK die Unterscheidung der Tippgeber von „qualifizierten und ehrbaren Versicherungsvermittlern„.  „In unserer Stellungnahme vom September letzten Jahres hatten wir genau diesen Punkt moniert und freuen uns, dass er jetzt in dem Bafin-Rundschreiben Eingang gefunden hat“, so BVK-Präsident Michael H. Heinz. „Die Behörde sieht die Tätigkeit der Tippgeber darauf beschränkt, lediglich Möglichkeiten zum Abschluss von Versicherungsverträgen durch Versicherungsvermittler namhaft zu machen.“

BVK: Überprüfungen gefährden Stellung der Vermittler

Allerdings moniert der BVK, dass im Bafin-Rundschreiben Versicherungsunternehmen dazu angehalten werden, ihre Versicherungsvermittler einer regelmäßigen Überprüfung zu unterziehen. „Dieses Misstrauen gegenüber unserem Berufsstand entbehrt jeder Grundlage und darf nicht zu gläsernen und ständig von Unternehmen überprüften Versicherungsvermittlern führen“, so der BVK-Präsident. Das sei nicht mit der Stellung der Vermittler als selbstständige, qualifizierte und ehrbare Kaufleute und Unternehmer vereinbar.

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Ebenso sieht der BVK die Vorschriften zu Ventilgeschäften und der Haftungsübernahme von Unternehmen kritisch. „Die im Bafin-Rundschreiben getroffene Anweisung könnte dazu führen, dass sich die Unternehmen vom Haftungsrisiko für solche Geschäfte zu Lasten ihrer Vermittler freizeichnen lassen“, erläutert BVK-Präsident Heinz. Eine solche Haftungspraxis dürfe sich aber  nicht etablieren. (jb)

Foto: BVK

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