TEIL II: Blind-Pool-Prospektnachträge – die Streuung zählt

Diese Aussage erscheint plausibel. Wenn ein geschlossenes Investmentvermögen beispielsweise nur sechs oder sieben Investitionen tätigen wird, so trägt jede Investition wesentlich zum Anlageerfolg bei.

Wenn dagegen 30 Investitionen getätigt werden, so hat die negative Entwicklung einer Investition keine allzu großen Auswirkungen auf den Gesamterfolg. Daher kann es notwendig sein, den Anleger bei wenigen Investitionen über die einzelnen Investitionen zu informieren, während er bei vielen geplanten Investitionen nicht jede einzelne kennen muss, sondern vielmehr nur die Investitionsstrategie.

Prospektnachträge noch nicht Usus am Markt

Im Markt ist derzeit zu beobachten, dass Investitionen bei Blind Pools nicht durch Prospektnachträge, sondern durch Informationen in Werbematerialien beschrieben werden.

Der Wunsch der Kapitalverwaltungsgesellschaften, den Aufwand der Prospekterstellung möglichst gering zu halten, ist verständlich und nachvollziehbar. Allerdings lässt sich aus dem KAGB nach unserer Einschätzung nicht eindeutig ableiten, dass bei Blind Pools die Investitionen grundsätzlich nicht in Prospektnachträgen beschrieben werden müssen.

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Der Wortlaut der heute relevanten Vorschriften ist insbesondere nicht dazu geeignet, höhere „Hürden“ für Prospektnachträge als früher anzunehmen.

Bei Dachfonds, die in eine Vielzahl von Zielfonds investieren, erscheint es gut begründbar, dass diese Fonds nicht über jede Investition in einem Nachtrag berichten müssen.

Ob allerdings auch geschlossene Investmentvermögen, die sukzessive konkrete Sachwerte erwerben, keinen Prospektnachtrag erstellen müssen, ist derzeit noch nicht abschließend entschieden.

Solange keine aktuellen verbindlichen Aussagen der BaFin vorliegen, würden wir Kapitalverwaltungsgesellschaften Prospektnachträge bei Blind Pools, die nur in wenige Investitionsobjekte investieren werden, empfehlen.

Dr. Gunter Reiff ist Rechtsanwalt und Steuerberater bei der RP Asset Finance Treuhand GmbH in München und berät Kapitalverwaltungsgesellschaften bei der Konzeption und Erstellung von Verkaufsprospekten.

Foto: SFM Treuhand München Steuerberatungsgesellschaft / Shutterstock

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