Prognosen in Verkaufsprospekten: „Kritischer Sachverstand“ des Vermittlers gefragt

Prognosen in Verkaufsprospekten dienen dazu, dem Anleger den kalkulierten Verlauf eines Investments zu veranschaulichen. Prognoserechnungen haben daher auch in vertrieblicher Hinsicht eine wichtige Bedeutung. Doch welche Prognosen müssen überhaupt in Verkaufsprospekte aufgenommen werden? Und inwieweit müssen Anlageberater Prognoserechnungen in Verkaufsprospekten überprüfen?

Dr. Ferdinand Unzicker, Lutz Abel Rechtsanwalts GmbH

„Berater und Vermittler müssen die im Verkaufsprospekt angegebenen Prognosen selbst überprüfen“.

In Verkaufsprospekten, mit denen geschlossene Investmentvermögen (AIF) oder Vermögensanlagen beworben werden, nehmen Prognosen eine hervorgehobene Stellung ein.

Für den Vertrieb von Bedeutung

Gerade für den Vertrieb sind über mehrjährige Betrachtungszeiträume aufgestellte Berechnungen von Bedeutung, weil dem Anleger hiermit plastisch vermittelt werden kann, mit welchem Ergebnis er bei seinem Investment rechnen kann, wenn die vom Initiator angenommenen Kalkulationsgrundlagen eintreten.

In den letzten Jahren sind Prognoserechnungen in Verkaufsprospekten vermehrt Gegenstand von Anlegerschutzprozessen geworden, wenn dem Prospektverantwortlichen oder auch dem Anlageberater „falsche“ Prognosen vorgeworfen werden.

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Anforderungen an eine korrekte Prospektprognose

Was sind die Anforderungen an eine korrekte Prospektprognose? Man muss dabei zunächst zwischen den rein aufsichtsrechtlicher und den zivilrechtlichen Anforderungen unterscheiden.

So ist beispielsweise eine Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsrechnung aufzunehmen, in der die Herkunft des Investitionskapitals sowie dessen geplante Verwendung für das Anlageobjekt auszuweisen ist (Paragraf 269 Abs. 3 Nr. 7 Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), Paragraf 9 Abs. 2 Nr. 9 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV)).

Seite zwei: Gesetzliches Mindestmaß wenig aussagekräftig

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