34i GewO: VSAV warnt vor VSH-Deckungslücken

Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) rät Vermittlern vor der Zulassung gemäß 34i Gewerbeordnung (GewO), ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) dem neuen Paragrafen anzupassen und zudem eventuell bestehende Lücken zu schließen.

Ralf Werner Barth: "Das Berufsbild und damit die Risiken der Vermittler verändern sich gerade nahezu beständig. Somit sind auch Ergänzungen und Anpassungen in den VSH-Policen notwendig."
Ralf Werner Barth: „Das Berufsbild und damit die Risiken der Vermittler verändern sich gerade nahezu beständig. Somit sind auch Ergänzungen und Anpassungen in den VSH-Policen notwendig.“

Für Wohnimmobilienkreditvermittler ist eine gesetzliche Mindestdeckung in der VSH von 460.000 Euro pro Schadenfall vorgeschrieben. Diese Versicherungssumme werde jedoch für viele Vermittler nicht ausreichend sein, warnt der VSAV. Daher sollten Vermittler generell die Deckungssummen in der VSH prüfen lassen.

Bei bestehenden VSH-Verträgen lassen sich Lücken demnach mit einem günstigen On-Top-Schutz schliessen und in den Vertragsbedingungen gleichzeitig um den Paragraf 34i GewO ergänzen. Diesen Schutz könne jeder Vermittler erhalten – unabhängig von seiner aktuellen Versicherung. Der so genannte „Best-Netto-Tarif“ biete Vermittlern einen Versicherungsschutz bis zu fünf Millionen Euro.

VSAV bietet VSH-Check an

DerVSAV bietet einen Check der bestehenden VSH-Versicherungen an, um den tatsächlichen Absicherungsbedarf der Vermittler zu ermitteln. „Vermittler sollten bei der Ergänzung ihrer bestehenden VSH-Police darauf achten, dass deren VSH-Police als Jahresvertrag erhalten bleibt und nicht um drei Jahre verlängert wird“, empfliehlt VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth.

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„Das Berufsbild und damit die Risiken der Vermittler verändern sich gerade nahezu beständig. Somit sind auch Ergänzungen und Anpassungen in den VSH-Policen notwendig, die mitunter nur durch einen Tarif-Wechsel umgesetzt werden können, wenn der bisherige Anbieter diese neu geforderten Leistungen nicht anbietet“, so Barth weiter. (jb)

Foto: VSAV

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