Vorsorgevollmacht: Vier Gründe für den Gang zum Notar

Bei der Erstellung einer Vorsorgevollmacht, Patienten- oder Betreuungsverfügung ist eine Beratung zwar nicht Pflicht, sie kann aber durchaus Vorteile haben. Diese vier Gründe sprechen für eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht.

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Der Gang zum Notar bietet einige Vorteile, auch wenn meist tiefer in die Tasche gegriffen werden muss.

Laut der aktuellen Ausgabe der Verbraucherzeitschrift Finanztest (1/2017) ist die Erstellung einer Vorsorgevollmacht bei einer Betreuungsbehörde zwar kostengünstiger (um die 10 Euro).

Allerdings böte der Gang zum Notar einige Vorteile, auch wenn hier meist wesentlich tiefer in die Tasche gegriffen werden müsse (Kosten abhängig vom Vermögen). Bei einem Vermögen von 100.000 Euro fallen Informationen der Bundesnotarkammer zufolge für eine umfängliche Vollmacht beispielsweise maximal 165 Euro nebst Umsatzsteuer und Auslagen an.

Die Kammer selbst nennt folgende Vorteile der Erstellung einer Vorsorgevollmacht durch einen ihrer Notare:

1. Individuelle Beratung und Gestaltung

Der Interessent erhalte durch den jeweiligen Notar eine umfassende Beratung, die auch Formulierungshilfen beinhalte. Auf diese Weise würde auf die individuellen Bedürfnisse und Wünsche eingegangen, vor Irrtümern geschützt und für Rechtssicherheit gesorgt. Dies sei bei der Nutzung eines Formulars nicht gewährleistet.

2. Geschäftsfähigkeit und Identität werden geprüft

Laut Bundesnotarkammer sei der Notar verpflichtet, bei der Beurkundung die Identität und Geschäftsfähigkeit bzw. Einsichtsfähigkeit des Vollmachtgebers zu überprüfen. Im Rechtsverkehr mit Banken oder Behörden würden beurkundete Vorsorgevollmachten aus diesem Grund eine besonders hohe Akzeptanz und Beweiskraft haben.

Seite zwei: Umfassende Einsatzmöglichkeiten

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