„Wegfall des Provisionsabgabeverbots würde Verbraucher in den Fokus rücken“

In seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf zur IDD-Umsetzung hat der Bundesrat die Notwendigkeit des Provisionsabgabeverbots infrage gestellt. Dieter Fromm, Gründer und Geschäftsführer des Kölner Fintechs moneymeets sprach mit Cash. über den Vorschlag der Länderkammer.

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Dieter Fromm: „Die Abschaffung des Provisionsabgabeverbots würde die Bedürfnisse der Verbraucher in den Fokus rücken und ihnen die Entscheidung überlassen, bei wem sie die Beratungsleistung einkaufen möchten.“

Cash.Online: In seiner Stellungnahme zur IDD-Umsetzung bittet der Bundesrat die Bundesregierung, zu prüfen, inwieweit das Aufrechterhalten des Provisionsabgabeverbots sinnvoll und notwendig ist. Wie bewerten Sie diesen Vorstoß?

Fromm: Wie viele andere kann auch der Bundesrat bei dem Gesetzesentwurf einen verbraucherschützenden Effekt auf den ersten Blick nicht erkennen. Das begrüßen wir natürlich.

Aus unserer Sicht führen hier aber auch weitere Blicke nicht weiter, zudem werden wichtige andere Argumente gegen den Entwurf nicht oder nicht ausreichend vorgebracht.

Allen voran finden die grundsätzlichen rechtlichen Bedenken gegen das Provisionsabgabeverbot zu wenig Beachtung, die schon die bisherige Regelung mit sich brachte und woran eine Aufnahme ins formelle Gesetz nichts ändern würde.

Wir haben uns im vergangenen Jahr erfolgreich vor Gericht gegen die bestehende Fassung des Provisionsabgabeverbots gewehrt und gezeigt, dass es derzeit weder dem BGB noch dem Grundgesetz entspricht und darüber hinaus europäischem Recht zuwiderläuft.

Mit der IDD-Umsetzung sollte nun eigentlich eine Korrektur der bestehenden Problematik erfolgen. Der aktuelle Entwurf zeigt jedoch, dass der Gesetzgeber dieses Ziel womöglich nicht erreichen wird und stattdessen für neue Probleme sorgen könnte.

Der Gesetzgeber sollte deshalb auf die Einführung des Provisionsabgabeverbots in der aktuell vorgesehenen Form verzichten.

Der Bundesrat räumt in seiner Stellungnahme ein, dass das Provisionsabgabeverbot Fehlanreize zum Verkauf bestimmter Produkte verhindere und damit „indirekt verbraucherschützend“ wirke. Inwieweit ist bei einem Wegfall der Verbraucherschutz gefährdet?

Die Verbraucherschützer haben sich hier klar positioniert und dem können wir uns nur anschließen. Die Abschaffung des Provisionsabgabeverbots würde die Bedürfnisse der Verbraucher in den Fokus rücken und ihnen die Entscheidung überlassen, bei wem sie die Beratungsleistung einkaufen möchten.

Wir haben gesehen, dass die Transparenz im Fondsbereich zu mehr Wettbewerb mit unterschiedlichen Vertriebswegen und Provisionshöhen geführt hat, so dass der Verbraucher den für sich besten Weg wählen kann.

Zusätzlich hilft auch der Blick über die Grenzen: In keinem anderen europäischen Land gibt es eine mit dem deutschen Provisionsabgabeverbot vergleichbare Regelung. Trotzdem sind Versicherungskunden dort zufrieden und Vermittler und Versicherungen arbeiten erfolgreich.

Es ist insofern unsachlich, wenn für die Beibehaltung des Provisionsabgabeverbotes Verbraucherinteressen ins Feld geführt werden.

Seite zwei: „In keinem anderen europäischen Land gibt es ein Provisionsabgabeverbot

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