Schenkungen: Die sieben häufigsten Fehler

Immer häufiger werden Teile des Vermögens schon zu Lebzeiten an die jüngere Generation übertragen. Eine solche Schenkung will jedoch bedacht sein: Werden dabei Fehler gemacht, können diese schwerwiegende Folgen für Schenker und Beschenktem haben.

Schenkung
Werden bei Vorbereitung oder Ausführung einer Schenkung kleine Fehler begangen, kann das für Schenker und Beschenkte schwerwiegende Folgen haben.

Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Joerg Andres, Geschäftsführer der Düsseldorfer Kanzlei Dr. Andres Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, stellt auf seinem Youtube-Kanal die häufigsten Fehler bei Schenkungen vor.

7 – Fehlende Form der Schenkung

Solange eine Schenkung noch nicht vollzogen wurde, bedarf sie der notariellen Form, um rechtskräftig zu sein. Mündliche Absprachen haben im Zweifel keine Gültigkeit.

„Wurde eine Schenkung also nur besprochen oder per Handschlag besiegelt, aber noch nicht ausgeführt, kann sich der Schenker noch aus der Affäre ziehen“, berichtet Rechtsanwalt Andres.

6 – Auslandsschenkung wird in Deutschland nicht angezeigt

Schenkungen im Ausland – insbesondere Geldgeschenke in Form von Konten – werden laut Andres häufig nicht angezeigt. Werde jedoch ein Auslandskonto als Schenkung eingerichtet und „mit erheblichen Mitteln ausgestattet“, müsse diese in die Freibetragsbetrachtung einbezogen werden.

In der Regel sei bei einer solchen Schenkung auch nach mehreren Jahrzehnten noch keine Verjährung eingetreten. „Gerade in Fällen lange zurückliegender Schenkungen sollte also sorgfältig geprüft werden, inwieweit eine Selbstanzeige noch erforderlich und strafbefreiend möglich ist“, empfiehlt Andres.

Seite zwei: Unfreiwillige Doppelschenkung

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