„Umfangreiche Weiterqualifizierung ist zwingend notwendig“

IDD und Mifid II werden die Rahmenbedingungen für Vermittler deutlich verschärfen, meint Unternehmensberater Hans Peter Wolter. Mit Cash. hat er über die zu erwartenden Folgen der Regulierungsschritte und die Wahrscheinlichkeit eines LV-Provisionsdeckels gesprochen.

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„Die Wahrscheinlichkeit einer weiteren Provisionsdeckelung im Lebensversicherungsbereich sehe ich als hoch an.“

Cash.Online: Wie werden sich die nationalen Umsetzungen von IDD und Mifid II auf die Vermittler auswirken?

Die beiden Regulierungskreise werden die Rahmenbedingungen für Vermittler deutlich verschärfen. Das ist eine direkte Folge einiger Skandale im Finanzdienstleistungssektor der letzten Jahre. Mit den aktuellen Formulierungen kommen komplexe neue Pflichten auf die Vermittlerlandschaft zu.

Dabei fällt ein Paradigmenwechsel ins Auge, der eigentlich keiner ist oder im Berateralltag keiner sein dürfte: der Kunde und nicht mehr das Produkt werden in den Mittelpunkt der Betrachtung gestellt.

Um diesem politischen Anspruch gerecht zu werden, muss die soziale Kompetenz der Vermittlerschaft mit einer deutlich erweiterten analytischen Sachkompetenz verbunden werden. Die Regulierungen dienen hierbei als Leitplanken.

Wird Ihrer Ansicht nach im Rahmen der Überprüfung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) ein Provisionsdeckel eingeführt werden?

Die Wahrscheinlichkeit einer weiteren Provisionsdeckelung im Lebensversicherungsbereich sehe ich als hoch an. Die Sinnhaftigkeit oder gar Gerechtigkeit einer solchen Maßnahme kann man kontrovers diskutieren.

Die Folgen sind jedoch eindeutig: war in früheren Jahren gerade die Lebensversicherung unter den fantasievollsten Produktnamen die allgegenwärtige Antwort auf die unterschiedlichsten Fragen aus dem Bereich von Altersversorgung und Vermögensaufbau, so hat sie heute ihren alten Glanz verloren.

Und damit natürlich auch ihre Funktion als Umsatzgenerator. Fällt dieser aber aus und zusätzlich noch in der Höhe beschnitten, müssen andere Produktkategorien für den notwendigen Ersatz sorgen. Häufig sind allerdings nur in einem eng umgrenzten Bereich wirklich tiefe Kenntnisse vorhanden.

Gerade diese sind aber notwendig, um den gesetzgeberischen Intentionen von IDD und Mifid II zu genügen und nicht in eine Haftungsfalle zu geraten. Deshalb ist eine umfangreiche Weiterqualifizierung eine zwingende Notwendigkeit. Dazu werden die vorgeschriebenen 15 Stunden im Jahr bei weitem nicht ausreichen.

Interview: Julia Böhne

Foto: Hans Peter Wolter

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