Vorsicht vor Schwarzgeld im Nachlass

Erbschaften bergen mitunter erhebliche Risiken. Wer unversteuertes Schwarzgeld erbt, erbt Probleme mit hohem Konfliktstoff. Was Erben unbedingt wissen sollten und wie sie sich richtig verhalten.

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Erben können rasch in das Visier der Justiz gelangen, wenn der Erblasser sein Vermögen nicht korrekt verwaltet hat.

Die Vererbungswelle rollt. Nach aktuellen Berechnungen werden jedes Jahr bis zu 400 Milliarden Euro vererbt und verschenkt. Nicht selten gehören unversteuerte Vermögenswerte und damit Schwarzgelder zum Erbvolumen. Hierzu zählen nicht nur heimliche Gelder auf Auslandskonten und -depots. Auch Ferienimmobilien stehen unter Generalverdacht. Obendrein prüfen Finanzbeamte, ob bereits länger zurückliegende Vermögensübertragungen oder Umfirmierungen zu unversteuerten Einnahmen geführt haben.

Das Phänomen „Schwarzgeld im Nachlass“ gewinnt an Bedeutung. Zwar wollen viele Best Ager im Zuge der Nachfolgeplanung reinen Tisch machen. Doch die stark verschärften Regeln für Selbstanzeigen bremsen viele Steuersünder aus. Die Folge: Viele Erblasser „vererben“ steuerliche Probleme an ihre Nachkommen. Gleichzeitig steigt mit dem automatischen Informationsaustausch von Bankdaten das Entdeckungsrisiko für alle Beteiligten an.

Wenn Erben den Nachlass nicht ausschlagen, übernehmen sie alle steuerlichen Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Sie haften für dessen Steuersünden, in der Regel auch mit ihrem eigenen Vermögen. Neben den hinterzogenen Steuern sind auch Hinterziehungszinsen von sechs Prozent im Jahr fällig.

Seite zwei: Viele Nachlässe entpuppen sich als Überraschungspaket

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