BaFin-Rüge: SHB muss nachbessern

Die SHB Innovative Fondskonzepte AG, Oberhaching, betreibt nach Ansicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht (BaFin), Frankfurt/Main und Bonn, mit einem Teil der angebotenen Beteiligungen unerlaubte Bankgeschäfte. Anders als in früheren Fällen hat die Behörde aber nicht die sofortige Rückabwicklung der Fonds verfügt, sondern sie hat der SHB die Möglichkeit gegeben, den Anlegern Vertragsänderungen anzubieten.

Von den verschiedenen Beteiligungsarten, mit denen die SHB-Fonds jeweils angeboten wurden, sind drei Varianten betroffen. Zum einen geht es bei allen der bisher drei SHB-Fonds um zwei Varianten, bei denen den Anlegern die Option eingeräumt wird, später 50 Prozent der Beteiligungssumme zurückzufordern. Zum anderen greift für die stillen Beteiligungen des aktuellen Fonds ?Erlenhof-park? (Platzierungsstand: etwa 85 Prozent) nach Ansicht der BaFin eine Änderung des Kreditwesengesetzes ab Anfang 2005.

Die Behörde stuft diese Beteiligungen als ?unbedingt rückzahlbare Gelder? ein. Daher würde es sich um Bankgeschäfte handeln, für die eine spezielle Erlaubnis notwendig ist. Die betreffenden Anlegergelder müssten daher zurückgezahlt werden, oder die Anleger eine Vertragsänderung akzeptieren. Nach Angaben von SHB-Vorstand Horst G. Baron sind rund 4.500 Anleger mit insgesamt 26 Millionen Euro Beteiligungskapital betroffen, davon entfalle knapp die Hälfte auf den ?Erlenhofpark?.

Die SHB hat nun alle Anleger angeschrieben und ihnen ? in Abstimmung mit der BaFin – Vertragsänderungen angeboten. Danach soll sich die Rückzahlungsoption nicht mehr auf die Beteiligungssumme, sondern auf den wirtschaftlichen Wert der Beteiligung beziehen; die Rückzahlung der stillen Beteiligungen wird so lange ausgeschlossen, ?wie dadurch eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit der Fonds-KG eintritt?.

?Wirtschaftlich macht das kaum einen Unterschied?, so Baron gegenüber cash-online. Er rechne daher nicht damit, dass viele Anleger die Rückzahlung der Beteiligung fordern. Doch selbst dann, wenn alle Anleger die Vertragsänderung ablehnen sollten, könnten ? so Baron – der erste und der aktuelle Fonds die Rückzahlung aus der vorhandenen Liquidität leisten. Bei dem zweiten Fonds, dem ?Carré Göttingen?, müsste die SHB gegebenenfalls Liquidität zuschießen. Dazu wäre sie wohl in der Lage, zumal sie nach eigenen Angaben mit Wirkung zum 19. November 2005 ihr Eigenkapital auf 14 Millionen Euro erhöht hat.

Baron: ?Die Intervention der BaFin wird weder uns noch die Fondsgesellschaften vor existenzielle Probleme stellen.? Ärgerlich sei der Vorgang trotzdem – gerade jetzt, im Jahresendgeschäft. Unverständlich ist dem SHB-Chef auch, dass die Behörde den Prospekt für den ?Erlenhofpark? noch im Juli 2005 gestattet hat und das Angebot nun beanstandet.

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