Finanzausschuss: 15b bleibt wie er ist

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat heute letztmalig über den Gesetzentwurf zur Einschränkung der Verlustverrechnungsmöglichkeiten bei so genannten Steuersparmodellen beraten. Im Rahmen der Novelle soll der Paragraf 15b ins Einkommensteuergesetz eingeführt werden.

Ergebnis: Der Gesetzentwurf wird morgen unverändert dem Bundestag in zweiter und dritter Lesung zum Beschluss vorgelegt. Damit ist klar, dass die neue Regelung weiterhin bereits rückwirkend zum 11. November in Kraft treten soll. Auch die künftige Höchstgrenze möglicher Verlustverrechnungen von zehn Prozent soll nicht angetastet werden.

Nach einer Expertenanhörung in der vergangenen Woche hatten verschiedene Beteiligte wie etwa der Verband Geschlossene Fonds (VGF) die Hoffnung geäußert, die beiden Punkte könnten noch geändert werden.

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