GbR-Wertpapierfonds: Nachträgliches Steuerdesaster

Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein ?Gesetz zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen? beschlossen. Darin ist unter anderem vorgesehen, dass nicht länger durch die Investition in Wertpapiere über eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) hohe Verlustzuweisungen entstehen können.

Das Gesetz soll zwar erst ab 2006 gelten und nennenswerte Verlustzuweisungen sind wegen des nun endgültig beschlossenen Paragrafen 15b EStG in Zukunft ohnehin nicht mehr möglich. Die Neuregelung hat aber erhebliche Auswirkungen für Anleger bereits platzierter Fonds: Sie müssen die anfänglichen Verluste ? statt am Ende der Fondslaufzeit ? nun voraussichtlich spätestens 2007 nachversteuern.

Bisher nutzen diese Fonds eine Lücke im Steuergesetz. Danach können die Anschaffungskosten für Wertpapiere als sofort abzugsfähige Betriebsausgaben verbucht werden, was zu Verlustzuweisungen von 100 Prozent der Einlage führt. Voraussetzung ist aber, dass die Wertpapiere mindestens einmal pro Jahr umgeschichtet werden, der Fonds also alle Papiere verkauft und wieder neu investiert.

Eine solche Umschichtung führt zukünftig dazu, dass der Erlös aus dem Verkauf als Gewinn verbucht werden muss, die Anschaffungskosten für die neuen Papiere aber nicht wie bisher als Betriebsausgaben gegengerechnet werden können. Es entsteht also ein Buchgewinn in Höhe des Wertes des Portfolios, den die Anleger anteilig versteuern müssen.

Ein ähnlicher Gesetzentwurf war bereits im Frühjahr 2005 von dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch auf den Weg gebracht und Ende Mai vom Bundesrat beschlossenen worden. Der nach seinem Urheber ?Hessen-Initiative? genannte Entwurf war aber wegen der vorgezogenen Neuwahl nicht mehr vom Bundestag behandelt worden.

Sollte der neuerliche Entwurf Gesetz werden, dürften diverse Wertpapierfonds vorzeitig aufgelöst werden. Zum einen machen sie nach Ansicht von Marktexperten wirtschaftlich ? also ohne die Steuervorteile – ohnehin keinen Sinn. Zum anderen dürften viele Anleger ohne die Zahlung aus dem Fonds nicht über die Liquidität verfügen, um die fälligen Steuern zu bezahlen.

Ob allerdings alle Fonds die Einlage in voller Höhe zurückführen werden, ist wegen der angefallenen Fondskosten und möglicher Kursschwankungen fraglich.

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