Verband will Solarfonds verbessern

Die Unternehmensvereinigung Solarwirtschaft e.V. (UVS) hat gemeinsam mit einer Reihe von Experten einen Kriterienkatalog zusammengestellt, anhand dessen sich die Qualität von Solarfonds beurteilen lassen soll. Enthalten sind allgemeine Prüfsteine wie das Vorliegen einer Leistungsbilanz des Initiators sowie eines Prospektprüfungsgutachtens gemäß IDW S4 ebenso wie Detailfragen nach der Produktqualität der eingesetzten Wechselrichter oder nach dem Vorliegen einer Betriebsunterbrechungsversicherung.

?Die Kriterien enthalten zum Beispiel den Hinweis, dass die Verwaltungskosten eines Fonds maximal fünf Prozent betragen sollen?, sagt Ulla Meixner, Chefin des Emissionshauses reconcept, Husum, und Sprecherin des UVS-Projektes. ?Für die so genannten weichen Kosten, welche die Ausgaben für die Kapitaleinwerbung einschließen, empfehlen wir eine Höchstgrenze von zehn Prozent.?

Laut Meixner erfüllen Solarfonds nur dann die UVS-Anforderungen, wenn den Renditeprognosen mindestens zwei voneinander unabhängig erstellte Ertragsgutachten zu Grunde liegen. ?Weichen diese um mehr als fünf Prozent voneinander ab, ist ein drittes Gutachten einzuholen?, sagt die Expertin.

Dienen sollen die Kriterien sowohl Anlegern als auch Banken und Projektfinanzierern. ?Die Qualitätskriterien sollen mehr Transparenz in den Markt von Solarfonds bringen?, sagt UVS-Geschäftsführer Carsten Körnig. ?Wir wollen so zur Risikominderung beitragen und schwarze Schafe auch in Zukunft vom Markt fernhalten.?

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments