BaFin vorläufig auf Rückzugskurs

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihr Vorgehen gegen Fonds, bei denen sie ein ?erlaubnispflichtiges Kommissionsgeschäft? vermutet, vorerst gestoppt.
Die Aufsichtsbehörde begründete diesen Schritt damit, dass man zunächst endgültige Urteile der zuständigen Verwaltungsgerichte abwarten wolle. Im Kern geht es um die Frage, ob geschlossene Fonds, die in Wertpapiere investieren, einem erlaubnispflichtigen Bankgeschäft nachgehen. In der Vergangenheit hatten einige Gerichte diese Frage verneint.

?Der jetzt eingeleitete Rückzug der BaFin ist die notwendige Konsequenz aus den bisherigen gerichtlichen Niederlagen. Damit wird unsere von Beginn an geäußerte Rechtsposition bestätigt?, sagte Walter Rasch, Immobilienunternehmer, früherer Berliner Senator und Geschäftsführer der Fondsgesellschaft MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG (MSF).Am 15. Juni 2005 hatte die BaFin in einer Schließungs- und Abwicklungsverfügung der Gesellschaft die Fortführung ihrer Geschäftstätigkeit untersagt.

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