Steuerfahndung ermittelt gegen Chorus

Nachdem im vergangenen Herbst die VIP-Gruppe, München, Ziel von Ermittlungen der Münchener Staatsanwaltschaft geworden war, hat jetzt auch die Chorus-Gruppe, Ottobrunn, Besuch von der Steuerfahndung erhalten. Das bestätigte die Chorus Gruppe gegenüber cash-online.

?Im Grundsatz wiederholen sich die Ermittlungsvorwürfe der Finanzbehörden in Sachen VIP?, schreibt Chorus Geschäftsführer Karsten Mieth in einer Stellungnahme. ?Fondsinvestitionen werden nicht zu 100 Prozent als steuerlich relevante Filmproduktionskosten, sondern große Teile direkt zur Absicherung von Erlösgarantien verwandt.?

Tatsächlich werden aber laut Mieth bei den Apollo-Fonds nach dem gesonderten Erwerb der zugrunde liegenden Rechte die gesamten Produktionskosten medienerlasskonform unabhängigen seit vielen Jahren tätigen Produktionsdienstleistern zum Zwecke der jeweiligen Filmherstellung direkt überwiesen. ?Über ebenfalls unabhängige, etablierte Hauptlizenznehmer werden sodann Gelder aus vertraglich vereinbarten territorialen Vorverkäufen zur Verfügung gestellt, um die prospektgemäße Absicherung durch Bankschuldübernahmen sicherzustellen?, so der Geschäftsführer. ?Im Sinne einer legitimen Absicherung wird auf diese Weise das Risiko der Anleger begrenzt.?

Nach bekannt werden der Ermittlungen und Vorwürfe bei VIP hatte ApolloMedia laut Mieth zu dieser Investitionssystematik, die in der Branche als so genannte Defeasance-Struktur bekannt ist, Gutachten namhafter Kanzleien eingeholt und die beteiligten Partner, deren Gesellschafterstruktur sowie die Zahlungsflussstruktur detailliert dem Finanzamt im Oktober letzten Jahres dargestellt. Daraufhin sei lediglich eine Eingangsbestätigung erfolgt mit dem Hinweis, dass die Bewertung der Sachverhalte im Rahmen der Veranlagung beziehungsweise nächsten Betriebsprüfung durchgeführt würde.

So genannte Defeasance-Modelle wurden in der Vergangenheit nicht nur von bankennahen Medienfondsinitiatoren wie Hannover-Leasing, LHI oder KGAL zu Erlösabsicherungen eingesetzt, es geht zurück bis Anfang der 90-iger Jahre als hundertfach, teilweise mit bereits abgeschlossenen Betriebsprüfungen, Flugzeug-, Straßenbahnen- und andere Mobilienleasingfonds, sowie zahlreiche Kommunalfonds konzipiert wurden.

Bemerkenswert: Auch das im Finanzausschuss und beim Bundesfinanzministerium derzeit diskutierte Strukturpapier zu einer neuen German Spend-Regelung für Medienfonds geht von einem Barwertvorteil aus, was nichts anderes als eine Variante des Defeasance-Modells bedeutet.

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments