VIP Medienfonds: Drei Banken im Visier

Wegen ihrer Geschäfte mit dem Filmfonds-Anbieter Film & Entertainment VIP Medienfonds droht drei Großbanken eine Schadenersatzklage. Jens-Peter Gieschen, Rechtsanwalt bei der Bremer Kanzlei Kälberer Tittel Ahrens Gieschen (KTAG): „Wir bereiten im Namen von rund 70 Anlegern eine Schadenersatzklage gegen Verantwortliche der VIP Medienfonds, aber auch gegen die Commerzbank, die Dresdner Bank und die Hypovereinsbank vor.“

VIP-Vorstandsvorsitzende Andreas Schmid, seit dem 29. September 2005 in Untersuchungshaft, soll bei den VIP Fonds 3 und 4 mit einem Volumen von 235 Millionen beziehungsweise 392 Millionen Euro entgegen den Angaben in den Fondsprospekten und in Steuererklärungen einen geringen Teil des von den Anlegern eingesammelten Geldes in die Filmproduktion investiert haben.

Der Großteil der Anlegergelder soll hingegen über Zwischenstationen auf Konten der Dresdner Bank und der HVB geflossen sein, um so genannte Schuldübernahme-Garantien der Banken zu finanzieren, heißt es.

„Damit hätte sich der Fonds die prospektierten Garantien selbst erkauft“, sagt Katja Fohrer, Rechtsanwältin der Münchner Kanzlei Mattil & Kollegen. Einen Prospektfehler sieht Fohrer darin, dass die Angaben über die Risikoabsicherung falsch dargestellt seien, da die Garantiezahlung am Ende der Laufzeit nicht an die Anleger, sondern an den Fonds selbst fließe.

Die Dresdner Bank und die HVB hätten das ins Visier der Staatsanwaltschaft geratene Fondskonzept durch ihre Beteiligung erst ermöglicht, behauptet Gieschen. Daraus erwachse der Verdacht der Beihilfe. Die Commerzbank habe die Fonds als sichere Anlage empfohlen, ohne darauf hinzuweisen, dass das Investment wirtschaftlich überwiegend als festverzinsliche Anleihe mit niedrigen Zinsen und hohen Kosten zu bewerten sei. Das sei als Falschberatung zu werten.

„Wir befürchten schlimmstenfalls eine Insolvenz, wenn entsprechend viele Anleger wegen obiger Vorkommnisse die Beteiligungen kündigen und ihr Kapital zurückverlangen“, so Dietmar Kälberer, Kanzlei KTAG.

Aufgrund des laufenden Verfahrens ist von den betroffenen Banken derzeit keine Stellungnahme zu erfahren.

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