BaFin-Prüfung bald schärfer?

Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird offenbar darüber nachgedacht, den Prüfungsumfang für Prospekte geschlossener Fonds zu erhöhen. Das geht aus einem als ?persönliche Meinung? gekennzeichneten Beitrag der BaFin-Prüfer Lars Jäger und Dr. Thorsten Voß in dem Buch ?Grundlagen der Schiffsfinanzierung? (Frankfurt School of Finance & Management, 148 Euro) hervor.

Zwar heißt es im Fazit des Beitrags, es bleibe abzuwarten, ob und welche Schritte der Gesetzgeber unternehmen wird. Die Autoren fügen aber hinzu: ?Denkbar erscheint etwa die Erhöhung des Prüfungsmaßstabes der BaFin, beispielsweise auf die Ebene einer Kohärenzprüfung (?)?, also auf Schlüssigkeit und Widerspruchsfreiheit des Prospekts. Bisher prüft die Behörde ausschließlich, ob alle Mindestangaben nach der Prospektverordnung enthalten sind. Eine inhaltliche Prüfung ist nicht vorgesehen.

Pikant: Der Beitrag bestätigt, dass nach dem aktuellen Prüfungsumfang unter Umständen auch unvollständige Prospekte gestattet werden. Denn im Einzelfall kann es sein, dass die Mindestangaben für die gesetzlich geforderte umfassende Information der Anleger nicht ausreichen. Welche weiteren Angaben im konkreten Fall erforderlich seien, ?haben ausschließlich die für die Erstellung des Prospektes Verantwortlichen (?) zu bestimmen?, so die Autoren unter Berufung auf die Gesetzesbegründung. Damit sei es nicht die Aufgabe der BaFin-Mitarbeiter, die Vollständigkeit von Angaben zu prüfen, die über die Mindestangaben laut Verordnung hinausgehen.

Jäger und Voß bestätigen zudem, dass die Behörde bisher nicht untersucht, ob die Risikohinweise vollständig sind. Die BaFin mache keine Vorgaben, welche Risiken im Einzelnen zu nennen seien, ?da dies auf eine inhaltliche Prüfung des Prospektes hinauslaufen würde?. Das erklärt wohl auch, warum ? wie etwa die Hamburger Rating-Agentur G.U.B. festgestellt hat ? schon diverse Prospekte mit unvollständigen Risikohinweisen von der Behörde gestattet wurden.

Trotz der Einschränkungen sehen die beiden Prüfer das Gesetz und die Verordnung positiv. Es sei nicht übertrieben, schon jetzt von ?Meilensteinen für die Schaffung von Vertrauen in das Produkt ?geschlossener Schiffsfonds? zu sprechen?, so ihre Einschätzung. ?Insbesondere das Informationsniveau der Prospekte hat zum Wohle der Anleger eine deutliche Verbesserung erfahren?, konstatieren die Autoren. Das allerdings ist eine Auffassung, die nur von wenigen Marktbeobachtern geteilt wird.

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