VIP-Medienfonds: Anleger müssen zahlen

Erstmals hat ein Anleger eines der VIP-Medienfonds einen geänderten Steuerbescheid von seinem Finanzamt erhalten und soll nun mehr als 15.000 Euro Steuern nachzahlen. Das teilt die Kanzlei KTAG Rechtsanwälte, Bremen, mit.

Die Finanzverwaltung hatte schon Ende 2006 wegen des Steuerstrafverfahrens gegen die VIP-Verantwortlichen den so genannten Grundlagenbescheid der Fonds geändert. Die Behörden vermuten, dass für etwa 80 Prozent der Fondsgelder die Verwendung für Filmproduktionen nur vorgetäuscht wurde.

Der betroffene Anleger habe sich mit 50.000 Euro an dem VIP-Medienfonds 3 beteiligt, berichtet KTAG-Anwalt Jens-Peter Gieschen gegenüber cash-online. Die Verluste seien auf 379 Euro reduziert worden. Auch für jenen Teil der Investitionen, mit dem selbst nach Ansicht der Behörden tatsächlich Filme produziert wurden, versagt das Finanzamt damit die Verlustzuweisung ? wohl deshalb, weil den Anlegern die steuerlich wichtige ?Produzenteneigenschaft? fehlte.

Gieschen empfiehlt Anlegern, die nun zur Steuernachzahlung aufgefordert werden, die Aussetzung der sofortigen Vollziehung beim Finanzamt zu beantragen. Trotzdem sollten die Betroffenen ? sofern sie dazu in der Lage sind ? die geforderte Summe unter Vorbehalt an das Finanzamt zahlen, um spätere Strafzinsen zu vermeiden oder Guthabenzinsen zu erhalten, falls der Einspruch der VIP gegen den geänderten Grundlagenbescheid Erfolg haben sollte.

Die KTAG vertritt nach eigenen Angaben mehr als 300 VIP-Anleger. Sie hat unter anderem die Commerzbank AG, Frankfurt/Main, die den Großteil der VIP-Beteiligungen vermittelt hat, und den Mittelverwendungskontrolleur der Fonds auf Schadenersatz verklagt und strebt nun ein Musterverfahren vor dem Oberlandesgericht München an. Mit einer Entscheidung darüber, ob ein solches Verfahren eröffnet wird, rechnet Gieschen in drei bis vier Monaten.

Der ehemalige VIP-Chef Andreas Schmid sitzt derweil weiterhin in Untersuchungshaft ? mittlerweile seit fast eineinhalb Jahren. Der erste Verhandlungstermin des Strafverfahrens wird in etwa zwei Monaten erwartet. Für den 22. und 29. März 2007 wurden Gesellschafterversammlungen der beiden betroffenen Fonds anberaumt.

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