BaFin gestattet 657 Prospekte in 2007

Im Jahr 2007 wurden 786 Verkaufsprospekte für Vermögensanlagen bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bonn und Frankfurt, eingereicht, um die Erlaubnis zur Veröffentlichung zu erhalten.
657 davon gestattete die BaFin, 100 Prospekte wurden von den Anbietern selbst zurückgezogen und in einem Fall untersagten die Aufseher die Veröffentlichung, weil sie die gesetzlich geforderten Mindestangaben im Prospekt als nicht erfüllt ansahen. Das geht aus dem Jahresbericht 2007 der Behörde hervor.

Wesentliche Fehlerquelle sei 2007 erneut der Risikoabschnitt gewesen. Die Anbieter würden dort oft Chancen oder Maßnahmen zur Risikominimierung nennen, was das Gesetz nicht erlaubt. Weiterer häufiger Fehler sei der ungenügende Ausweis von Kosten, Provisionen und Gebühren. Unvollständige Risikohinweise, die etwa die Hamburger Ratingagentur G.U.B. selbst in manchen BaFin-gestatteten Prospekten feststellt, gaben demnach selten oder gar nicht Anlass zur Beanstandung durch die Behörde.

Mit 257 Prospekten entfällt die größte Gruppe der eingereichten Prospekte auf das Segment der Schiffsbeteiligungen, gefolgt von Immobilienfonds (157) und Private-Equity-Offerten (72). Nicht weniger als 25 Prospekte wurden für Sekundärmarktfonds erstellt, so die Statistik der Behörde. In der Gesamtzahl enthalten sind 92 Anträge auf die Gestattung von Prospekten für Genussrechte. Im Jahr 2007 wollten die Emittenten insgesamt bis zu 14,9 Milliarden Euro Eigenkapital bei den Anlegern einwerben. Nicht enthalten sind Prospekte für Wertpapier-Emissionen.

Bis zum 30. April 2008 wurden bereits 197 Prospekte für Vermögensanlagen von der BaFin gestattet. Für das laufende Jahr rechnet die Bonner Behörde insgesamt mit gleich bleibenden Gestattungszahlen, heißt es in dem Bericht. (af)

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