HVB: Schadensersatz für VIP-Anleger

Das Landgericht München hat die Bayerische Hypo-Vereinsbank (HVB) erstmals zu Schadensersatz gegenüber Anlegern des Medienfonds VIP 4 verurteilt.
Nach Angaben der Bremer Kanzlei KWAG ergingen in sechs Fällen Teilurteile (Az.: 4 O 16927/07 u.a.), die genaue Höhe des Schadensersatzes werde in einem weiteren Urteil festgesetzt.

Hintergrund: Nach der Fondskonstruktion mussten Anleger rund 45 Prozent ihrer Anteile über Darlehen bei der HVB finanzieren, die Bank übernahm im Gegenzug eine Absicherungsgarantie. Die Klagen stützen sich auf Pflichtverletzungen dieses Darlehensvertrags durch die HVB und unterliegen nicht der Verjährungsfrist aus der Prospekthaftung.

Für die Bank könnte das Urteil weitreichende Konsequenzen haben. Zwar ging es zunächst nur um einen Streitwert von 175.000 Euro. Das Urteil ermöglicht nach Angaben der KWAG aber allen der rund 6.500 Anleger des VIP 4, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die HVB war gegenüber cash-online zu keiner Stellungnahme bereit.

Demgegenüber haben rund 1.000 Anleger des Medienfonds VIP 2 Grund zur Sorge: Die Staatsanwaltschaft München hat wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung erneut die Geschäftsräume des Emissionshauses VIP in München durchsucht, wie der Münchener Staatsanwalt Anton Winkler auf Anfrage von cash-online bestätigte.

Für die Anleger brisant: Die Rechtmäßigkeit der gewährten Verlustzuweisungen im Zusammenhang mit der Produktion des Films ?7 Zwerge ? Männer allein im Wald? wird durch die Staatsanwaltschaft angezweifelt. Steuervorteile der Investoren könnten deshalb aberkannt werden, so dass Anleger Nachzahlungen zu befürchten haben. (hb)

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