Italien führt Freibetrag wieder ein

Italien hat rückwirkend ab 2007 eine neue Steuerfreigrenze von 500 Euro für Immobilieneinkünfte eingeführt.

Damit müssen Besitzer geschlossener Immobilienfonds, von Mietshäusern oder Ferienwohnungen künftig nur noch dann eine Steuererklärung abgeben, wenn die Jahreserträge höher ausfallen sollten. Mieterträge bis zu 500 Euro können so steuerfrei vereinnahmt werden. Denn Deutschland will ab dem Jahr 2008 auf den Progressionsvorbehalt bei Einkünften aus anderen EU-Ländern verzichten und belasten nicht mehr den Steuersatz des heimischen Einkommens. Diese Nachricht wird Anleger italienischer Immobilienfonds ein wenig trösten, nachdem ihnen überraschend der bis dato geltende Freibetrag im Jahr 2007 in Höhe von 3.000 Euro ersatzlos gestrichen worden war. (af)

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